Gute Gründe für die private Krankenversicherung in 2010
Kategorie: Finanzen
Die desolate Situation der gesetzlichen Krankenversicherung ist in Deutschland kein Geheimnis. Unzählige gesetzlich Versicherte haben die Folgen von Leistungskürzungen bereits am eigenen Leib zu spüren bekommen. Praxisgebühren, Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente und immense Wartezeiten für die Patienten von Fachärzten sind nur einige Beispiele für Einschränkungen, die deutsche Verbraucher hinnehmen müssen, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind. Angesichts dieser Entwicklungen kann es nicht verwundern, dass sich immer mehr Bürger für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung interessieren. Die privaten Policen haben den Vorteil, dass hier ganz individuell aus einem Leistungskatalog diejenigen Bereiche ausgewählt werden können, die für den Versicherten besonders wichtig sind und die zu seinen Bedürfnissen und seinen finanziellen Möglichkeiten passen. So entsteht mit jedem privaten Krankenversicherungsvertrag eine individuelle Vereinbarung, die ein einwandfreie medizinische Versorgung ermöglicht.
Während Beamte, Selbstständige und Freiberufler die freie Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung haben, müssen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung wechseln zu können. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), die durch den Bund jährlich neu festgelegt wird. Sie beziffert das jährliche Einkommen, das mindestens vorhanden sein muss, damit der Wechsel zu den Privaten erfolgen darf. Für das Jahr 2010 hat die Regierung die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 49.950 Euro festgelegt.
Eine entscheidende gesetzliche Neuerung betrifft die Möglichkeiten, Aufwendungen für private Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen steuerlich geltend zu machen. Das Bürgerentlastungsgesetz erlaubt Steuerpflichtigen mit privater Krankenversicherung die gezahlten Beiträge bis zur Obergrenze der allgemein gültigen Grundversorgung steuerlich geltend zu machen und ist am 01. Januar 2010 in Kraft getreten. Dabei können nicht nur die eigenen Versicherungskosten geltend gemacht werden sondern auch die Beiträge für Ehepartner und Kinder. Für viele Verbraucher wird diese Neuregelung den Ausschlag für einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung geben. Das Internet ermöglicht interessierten Bürgern den schnellen und umfassenden Vergleich unzähliger Anbieter und Tarife und führt so zielsicher zum optimalen Versicherungsvertrag.
Während Beamte, Selbstständige und Freiberufler die freie Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung haben, müssen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung wechseln zu können. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), die durch den Bund jährlich neu festgelegt wird. Sie beziffert das jährliche Einkommen, das mindestens vorhanden sein muss, damit der Wechsel zu den Privaten erfolgen darf. Für das Jahr 2010 hat die Regierung die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 49.950 Euro festgelegt.
Eine entscheidende gesetzliche Neuerung betrifft die Möglichkeiten, Aufwendungen für private Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen steuerlich geltend zu machen. Das Bürgerentlastungsgesetz erlaubt Steuerpflichtigen mit privater Krankenversicherung die gezahlten Beiträge bis zur Obergrenze der allgemein gültigen Grundversorgung steuerlich geltend zu machen und ist am 01. Januar 2010 in Kraft getreten. Dabei können nicht nur die eigenen Versicherungskosten geltend gemacht werden sondern auch die Beiträge für Ehepartner und Kinder. Für viele Verbraucher wird diese Neuregelung den Ausschlag für einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung geben. Das Internet ermöglicht interessierten Bürgern den schnellen und umfassenden Vergleich unzähliger Anbieter und Tarife und führt so zielsicher zum optimalen Versicherungsvertrag.
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