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Blackout-Gefahr im Winter: Regierung will Abschalten von Kraftwerken verbieten

Kategorie: Strom

Wenn von Systemrelevanz die Rede war, dann ging es in den vergangen Jahren meist um Banken, die mit Milliarden gerettet werden mussten, so deren Retter. Nun hat der Begriff die Energiewende erreicht. Um Blackouts im Winter vorzubeugen soll das Abschalten von Kraftwerken verboten werden. Schließlich seinen diese für die Stromversorgung systemrelevant, auch wenn sie nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden könnten.

Blackout-Gefahr im Winter: Regierung will Abschalten von Kraftwerken verbieten Trianel Kraftwerk in Lünen von besanstag Einem Bericht der Frankfurter Rundschau zufolge plant die Bundesregierung ein Gesetz, durch welches Stromproduzenten Kraftwerke nicht mehr ohne Weiteres abschalten dürfen. Eine Stilllegung soll zukünftig ein Jahr im Voraus angekündigt werden müssen. Sei das Kraftwerke für die Gewährleistung der sicheren Stromversorgung essentiell, dann soll das Abschalten verboten werden, so die Zeitung.

Ökostrom macht Gas- und Kohlekraftwerke unrentabel

Eigentlich müssten im Zuge der Energiewende mehr Gaskraftwerke ans Netz gehen, die dannn flexibel Strom erzeugen, wenn die Sonne gerade nicht scheint, beziehungsweise der Wind nicht weht. tatsächlich wollen die Stromproduzenten aber bestehende Gaskraftwerke abstellen, statt neue zu bauen, da sich diese aufgrund der geringen Auslastung nicht mehr rechnen. Die vermehrte Einspeisung von Ökostrom macht fossile Gas- und Kohlekraftwerke unrentabel und erhöht die Gefahr von Stromausfällen. Dem Zeitungsbericht zufolge soll die Bundesnetzagentur zusammen mit den Betreibern der Kraftwerke bis zum März kommenden Jahres eine Liste erstellen, in der Kraftwerke aufgeführt werden, die für die Gewährleistung der Stromversorgung systemrelevant sind. Dabei soll es sich vor allem um Gaskraftwerke in Süddeutschland handeln. Wird das Abschalten verboten, dann sollen die Betreiber eine Entschädigung erhalten, die über eine Umlage von den Stromverbrauchern bezahlt werden soll. Diese würde dem Gesetzentwurf zufolge höchsten 287 Millionen Euro im Jahr betragen. Bild: Trianel Kraftwerk in Lünen von besanstag, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de