250.000 Verbraucher wechseln die Krankenversicherung
Kategorie: Finanzen
Einer aktuellen Umfrage des Tagesspiegels entsprechend, haben bereits 250.000 gesetzlich Versicherte auf den neu eingeführten Zusatzbeitrag in Höhe von 8,00 Euro mit einem Wechsel der Krankenversicherung reagiert. Die Verbraucher sind enttäuscht, für die abnehmenden Leistungen im gesetzlichen Gesundheitssystem nun aus eigener Tasche Aufschläge bezahlen zu müssen. Die Beitragserhöhungen weichen von dem ansonsten paritätischen System ab, das Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichmäßig mit den Kosten der Krankenversicherung belastet und bauen dadurch eine einseitige Last für die Versicherten auf. Einige Experten sind der Auffassung, dass rund zwei Drittel der erhobenen Zusatzkosten alleine für die Verwaltung des zusätzlichen Beitrags aufgewendet werden.
Während der größte Teil der enttäuschten und besorgten Verbraucher zu denjenigen gesetzlichen Kassen wechselt, die bislang keine Zusatzbeiträge angekündigt haben, steigt gleichzeitig auch das Interesse an einem Wechsel in die private Krankenversicherung. Dieser ist für Selbstständige und Freiberufler ohne Barrieren möglich. Für versicherungspflichtige Angestellte gilt allerdings, dass für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ein bestimmtes jährliches Einkommen regelmäßig überschritten werden muss. Diese so genannte Beitragsbemessungsgrenze liegt für das Jahr 2010 bei 49.950 Euro. Wenn das Einkommen diesem Betrag entspricht oder höher ist, dann hat der entsprechend Angestellte das Recht, zur privaten Krankenversicherung zu wechseln.
Während der größte Teil der enttäuschten und besorgten Verbraucher zu denjenigen gesetzlichen Kassen wechselt, die bislang keine Zusatzbeiträge angekündigt haben, steigt gleichzeitig auch das Interesse an einem Wechsel in die private Krankenversicherung. Dieser ist für Selbstständige und Freiberufler ohne Barrieren möglich. Für versicherungspflichtige Angestellte gilt allerdings, dass für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ein bestimmtes jährliches Einkommen regelmäßig überschritten werden muss. Diese so genannte Beitragsbemessungsgrenze liegt für das Jahr 2010 bei 49.950 Euro. Wenn das Einkommen diesem Betrag entspricht oder höher ist, dann hat der entsprechend Angestellte das Recht, zur privaten Krankenversicherung zu wechseln.
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