Befreiung von der EEG-Umlage: 2.023 Firmen gefällt das
Kategorie: Strom
Geht es nach dem Stromverbrauch sind in Deutschland nicht alle Kunden gleich. Großabnehmer genießen hierzulande einen Sonderstatus, der gewissermaßen eine Befreiung von der EEG-Umlage ab einem bestimmten Abnahmemenge vorsieht. Lag die Grenze bislang bei zehn Gigawattstunden (GWh) im Jahr, bleibt Unternehmen künftig schon bei einem jährlichen Stromverbrauch von einer GWh die EEG-Umlage beinahe erspart. Die Rechnung zahlen die privaten Verbraucher.
Berliner industrie von Ioan Sameli
Energieintensive Unternehmen in Deutschland haben die Möglichkeit, sich von der EEG-Umlage befreien zu lassen. Liegt der Stromverbrauch über einer GWh stellt man dem Unternehmen nur 10% der EEG-Umlage in Rechnung. Für den Energieverbrauch über zehn GWh liegt die EEG-Belastung bei nur noch 1%. Bei einem Stromverbrauch von 100 GWh, den wohl nur wenige Firmen in Deutschland erreichen, beträgt die EEG-Umlage 0,05 Cent je Kilowattstunde (kWh). Für Privathaushalte und Gewerbekunden mit einem regulären Verbrauch liegt die EEG-Umlage dagegen bei 3,6 Cent/kWh.
