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Befreiung von der EEG-Umlage: 2.023 Firmen gefällt das

Kategorie: Strom

Geht es nach dem Stromverbrauch sind in Deutschland nicht alle Kunden gleich. Großabnehmer genießen hierzulande einen Sonderstatus, der gewissermaßen eine Befreiung von der EEG-Umlage ab einem bestimmten Abnahmemenge vorsieht. Lag die Grenze bislang bei zehn Gigawattstunden (GWh) im Jahr, bleibt Unternehmen künftig schon bei einem jährlichen Stromverbrauch von einer GWh die EEG-Umlage beinahe erspart. Die Rechnung zahlen die privaten Verbraucher.

Befreiung von EEG-Umlage: 2.023 Firmen gefällt das Berliner industrie von Ioan Sameli Energieintensive Unternehmen in Deutschland haben die Möglichkeit, sich von der EEG-Umlage befreien zu lassen. Liegt der Stromverbrauch über einer GWh stellt man dem Unternehmen nur 10% der EEG-Umlage in Rechnung. Für den Energieverbrauch über zehn GWh liegt die EEG-Belastung bei nur noch 1%. Bei einem Stromverbrauch von 100 GWh, den wohl nur wenige Firmen in Deutschland erreichen, beträgt die EEG-Umlage 0,05 Cent je Kilowattstunde (kWh). Für Privathaushalte und Gewerbekunden mit einem regulären Verbrauch liegt die EEG-Umlage dagegen bei 3,6 Cent/kWh.

EEG-Befreiung für Unternehmer gleich EEG-Belastung für den Rest

Angesichts dieser Preisunterschiede verwundert es kaum, dass Unternehmen von der Ausnahmeregelung profitieren wollen. Wie die Süddeutsche Zeitung meldet, summierte sich die Zahl der Firmen zum Fristende auf 2.023. Die dadurch entstehenden Zahlungsausfälle tragen die anderen. Experten gehen davon aus, dass die EEG-Umlage ab dem kommenden Jahr bei 5 Cent/kWh liegt, was die Haushaltskasse zahlreicher Verbraucher weiter belasten wird. Es bleibt jedoch noch ein wenig Hoffnung: Nicht alle Anträge auf EEG-Befreiung werden erfahrungsgemäß bewilligt und zudem können Verbraucher mit geringem Aufwand die Stromkosten anderweitig senken. Stuttgarter mit 4.000 kWh-Stromverbrauch im Jahr können schon jetzt mit einem Stromanbieterwechsel vom Grundversorger auch ohne Bonuszahlung bei monatlichen Abschlägen mehr als 5 Cent/kWh sparen. Gewissermaßen handelt es sich hier um die EEG-Befreiung des kleinen Mannes. Aber selbst mit steigender EEG-Umlage ab 2013 besteht die Möglichkeit im kommenden Jahr eine niedrigere Stromrechnung zu erhalten. Bild: Berliner industrie von Ioan Sameli, CC-BY-SA - bearbeitet von Tarifo.de.