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Studie: Knapp die Hälfte der Versicherungsabschlüsse ohne Beratung

Kategorie: Finanzen

Einer Umfrage zufolge wird jede zweite Versicherung ohne vorheriges Informationsgespräch zwischen Vermittler und Versicherungsnehmer abgeschlossen. Verbraucherschützer warnen außerdem vor Interessenkonflikten bei Beratungsgesprächen. Studie: Knapp die Hälfte der Versicherungsabschlüsse ohne Beratung

Versicherungsnehmer verzichten auf Informationsgespräch

Einer Studie von Infratest dimap zum Versicherungsmarkt im Auftrag vom Bundesverband der Verbraucherzentralen zufolge, basiert lediglich die Hälfte der Versicherungspolicen auf ein Beratungsgespräch. 36 Prozent der Deutschen verzichten demnach auf ein informatives Gespräch mit dem Vermittler der Versicherung. Elf Prozent der Versicherungsnehmer vertrauten im vergangenen Jahr ihrem Vermittler und entschieden sich für eine Police aufgrund dessen Empfehlung. Wurde eine Beratung in Anspruch genommen, bekamen lediglich 68 Prozent der Kunden sofort ein Protokoll ausgehändigt. In 17 Prozent der Fälle traf das Gesprächsprotokoll postalisch zusammen mit den Versicherungsunterlagen ein. Gar kein Protokoll erhielten elf Prozent der Versicherungsnehmer und einem Prozent der Kunden wurde von einem Gesprächsschreiben sogar abgeraten. Von den an der Umfrage beteiligten Personen, haben 64 Prozent ihre Versicherungsverträge mit Vertretern der Versicherung abgeschlossen. Mit Banken und Sparkassen sind 14 Prozent ins Geschäft gekommen. 13 Prozent der Abschlüsse wurde mit Direktversicherern und acht Prozent mit Anbietern, wie beispielsweise dem ADAC, gemacht.

Einteilung in Beratertypen hilfreich beim Abschluss einer Versicherung

Da die meisten Policen mit Versicherungsvertretern abgeschlossen werden, warnen die Verbraucherschützer vor Interessenkonflikten. Verbraucher sollten sich beim Abschluss einer Versicherung stets vor Augen halten, dass der Vertreter von seiner Provision leben muss und daher nicht immer das günstigste Angebot präsentiert. Der Verband der Verbraucherzentralen fordert deshalb auch eine Deckelung der Provisionen bei Abschluss einer Kranken- oder Lebensversicherung. Der Verband schlägt außerdem vor, dass Vertreter ein Informationsblatt zu den Beratertypen ihren Kunden vorlegen müssen. Aus diesem geht dann hervor, ob es sich um einen firmengebundenen Vermittler handelt, der lediglich Produkte von Assekuranz A oder B anbietet.

Bild: The day after! von Roberto Verzo, bearbeitet von Tarifo - CC-BY.