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Textilbranche will Förderung Erneuerbarer Energien anfechten

Kategorie: Strom

Große Stromverbraucher können sich von der Förderung der Erneuerbarer Energien befreien lassen. Diese Entlastungen belasten neben privaten Haushalten auch kleine- und mittelständische Unternehmen, unter anderem aus der Textilbranche. Diese will deshalb die Ökostrom-Förderung juristisch anfechten: Die Zuschläge, die derzeit auf den Strompreis bezahlt werden, sollen wie einst der Kohlepfennig für verfassungswidrig erklärt werden.

Textilbranche will Förderung Erneuerbarer Energien anfechten mirrors for a solar power plant von langalex Die deutsche Textilindustrie hält die derzeitige Regelung der Ökostrom-Förderung für ungerecht und will daher gegen die hohen Energiepreise vorgehen. Im vergangenen Jahr sind durch die EEG-Umlage mehr als 16 Milliarden Euro von den Stromverbrauchern an die Betreiber von Ökostrom-Anlagen wie Windparks, Biomasse- oder Solaranlagen geflossen.

Gutachten stuft EEG-Umlage als verfassungswidrig ein

Der Gesamtverband der Textil- und Modeindustrie will sich bei seiner Klage auf ein Gutachten von Gerrit Manssen, eines Verfassungsrechtlers der Universität Regensburg, berufen, der die Ökostrom-Umlage für verfassungswidrig hält. Manssen vergleicht die Unterstützung der Erneuerbaren Energien mit dem Kohlepfenning, mit dem einst die Steinkohle gefördert wurde und welchen das Bundesverfassungsgericht 1994 zu Fall brachte. In der Textilbranche arbeiten hierzulande ca. 81.000 Menschen in mehr als 550 Betrieben. Die Belastungen, welche der Branche durch die EEG-Umlage entstehen, werden auf ca. 70 Millionen Euro im Jahr geschätzt. Mitte Oktober wird die EEG-Umlage für 2013 festgelegt. Experten gehen davon aus, dass die Umlage von 3,6 Cent auf über 5 Cent je Kilowattstunde ansteigen wird. Bild: mirrors for a solar power plant von langalex, CC BY-SA 2.0 - bearbeitet von Tarifo.de.