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Kfz-Versicherung: Unterschiede bis zu 1.000 Euro

Kategorie: Finanzen

In einer aktuellen Studie hat Stiftung Warentest den Markt für KFZ-Versicherungen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis der umfangreichen Untersuchung ist alarmierend: Die ermittelten Beitragsunterschiede zwischen gleichwertigen KFZ-Versicherungen liegen häufig bei 100 oder 200 Euro pro Jahr und betragen in Einzelfällen 1.000 Euro und mehr. Untersucht wurden 151 Tarife von insgesamt 79 Versicherungsgesellschaften. Angesichts der hohen Einsparungsmöglichkeiten raten Stiftung Warentest und die Zeitschrift Finanztest zu einer regelmäßigen Überprüfung der Versicherungsprämien.

Die hohen Unterschiede in den Prämien für die einzelnen Versicherungen sind zum einen auf einen hohen Konkurrenzdruck der Versicherungen untereinander zurückzuführen und entstehen zum anderen durch die unterschiedliche Beurteilung bestimmter Rahmenparameter durch die jeweiligen Gesellschaften. Die konkrete Beitragshöhe hängt hierbei von der Wohnlage des Versicherten, dem Alter der Fahrer oder der nächtlichen Unterbringung des Fahrzeugs auf der Straße oder in einer Garage ab. Allerdings beurteilen die Versicherer diese Parameter sehr unterschiedlich. Besonders drastisch fiel der Vergleich der aktuellen Tarife in Bezug auf einen 19-jährigen Studenten aus, der einen Opel Corsa zu versichern hatte. Während der günstigste Anbieter für Haftpflicht und Teilkasko eine jährliche Prämie in Höhe von 867 Euro berechnete, belief sich die Betragsforderung des teuersten Anbieters auf 2.645 Euro.

Jedem Versicherten ist somit zu raten, den Tarif für die KFZ-Versicherung mindestens einmal pro Jahr umfassend zu überprüfen und mit anderen Anbietern zu vergleichen. Hierbei sollte nicht ausschließlich auf die Prämienhöhe sondern ergänzend auch auf den Leistungsumfang des jeweiligen Vertrages geachtet werden. Finden sich am Markt günstigere Angebote, so sollte zum nächsten Kündigungstermin ein Wechsel erfolgen. Die meisten KFZ-Versicherungen sehen eine einjährige Vertragslaufzeit vor. Der Vertrag kann dann mit einer einmonatigen Frist zum Vertragsende gekündigt werden. Kommt es während des Versicherungsjahres zu einer Beitragserhöhung, ohne dass sich gleichzeitig auch der Leistungsumfang verbessert, so steht dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen zur Verfügung.
Tags: Gasheizung