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Hundebesitzer haften für ihre Vierbeiner

Kategorie: Finanzen

Des Menschen bester Freund erfreut sich auch in Deutschland größter Beliebtheit. Mit rund 5 Millionen Hunden in deutschen Haushalten liegt unser Land im europäischen Vergleich weit vorne. Was vielen Hundehaltern dabei nicht bewusst ist: Richtet der Vierbeiner gegenüber einer dritten Person einen Schaden an, dann haftet der Hundehalter hierfür in vollem Umfang. Entgegen der landläufigen Meinung tritt in diesen Fällen keinesfalls die private Haftpflichtversicherung des Tierfreundes für die Schäden ein, die somit vollständig zu Lasten des Hundehalters gehen.

Die hieraus erwachsenden finanziellen Schäden gehen von vergleichsweise geringen Beträgen für ein angeknabbertes Sofa oder eine zerrissene Hose, über Schmerzensgeld für das Opfer eines Hundebisses bis hin zu astronomisch hohen Kosten, wie sie beispielsweise entstehen können, wenn sich der Hund von der Leine löst und dadurch einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Um sich vor den unberechenbaren Risiken zu schützen, die aus der Tierhaltung entstehen können, sollte jeder Hundebesitzer eine so genannte Tierhalterhaftpflicht abschließen. Die Versicherung kommt für sämtliche Kosten auf, die durch Schäden entstehen, die der Hund gegenüber Dritten verursacht und schützt den Hundehalter so vor empfindlich hohen Geldforderungen.