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Windkraft: Haftungsregelung für Offshore-Windparks vereinbart

Kategorie: Strom

Um die immer wieder in Verzug geratene Anbindung von fertiggestellten Offshore Windparks an das Stromnetz voranzutreiben, haben Bundeswirtschaftsminister Rösler und Umweltminister Altmaier eine Haftungsregelung ausgearbeitet. Sollten Netzbetreiber die Windenergie nicht rechtzeitig einspeisen, sollen sie Schadensersatz zahlen, der auf die Netzentgelte umgelegt werden kann.

Windkraft: Haftungsregelung für Offshore-Windparks vereinbart Instalación aerogenerador en el mar von Jumanji Solar Der Ausbau der Windenergie schreitet voran, doch die Netzanbindung der Offshore-Windparks gerät immer wieder ins Stocken. Bundeswirtschaftsminister Rösler und Umweltminister Altmaier haben nun eine Haftungsregelung vorgelegt, mit der sowohl die Wirtschaftlichkeit der Anlagen als auch ihre Leistungen und jener der Netzbetreiber im Zuge der Energiewende vorangetrieben werden sollen. Sollten die Windparks nicht in einem Zeitraum von elf Tagen ans Netz gehen, können Schadensersatzforderungen von 90 Prozent der Ökostromvergütungen geltend gemacht werden.

Offshore Windparks: Verzögerung bei Anbindung ans Netz

Die Energieversorger sind derzeit im Aus- und Aufbau ihrer Anlagen zur Produktion von Windkraft deutlich weiter als die Netzbetreiber, die für die Verbindung zwischen Offshore-Park und Festland sorgen müssen. Damit der Anschluss an das Netz gewährleistet werden kann, soll die von Rösler und Altmaier vorgestellte Haftungsregelung in erster Linie die Geschwindigkeit der Netzbetreiber bei ihrem Teil der Aufgabe steigern. Eine Hilfestellung sollen genaue Pläne für Termine zu Baubeginn und Fertigstellung, Ort und Größe der entstehenden Netzanschlüsse bieten. Sollte ein Offshore Windpark bereits Energie produzieren, diese aber wegen fehlender oder nicht fertiggestellter Anbindungen nicht ins Netz gespeist werden können, sollen die Netzbetreiber den Ausfall übernehmen. Dieser zu zahlende Schadensersatz kann jedoch wiederum auf die Endverbraucher über die Netzentgelte als Teil des Strompreises umgelegt werden, so es sich nicht um grobe Fahrlässigkeit von Seiten der Netzbetreiber handelt. In diesem Fall sollen nicht 90, sondern 20 Prozent der Ausfallkosten getragen werden und 20 Millionen Euro pro Einzelfall und 60 Millionen pro Jahr nicht überschreiten. Auch soll die Umlage auf die Stromkunden nach einer Ausfallzeit von mehr als 90 Tagen nur bedingt möglich sein.

Haftungsregelung soll Wirtschaftlichkeit und Energiewende gewährleisten

Der Wirtschaftsminister und der Umweltminister versprechen sich von den Haftungsregelungen und dem im Sommer erwarteten Netzentwicklungsplan neue wirtschaftliche Attraktivität für Investoren in Windkraft und eine bessere Planung für die zeitliche Kompononte der Energiewende. Kritik erfahren Rösler und Altmaier vor allem wegen der Risiken für Stromkunden, deren Kosten stark ansteigen könnten, werden die Netzentgelte erhöht, um damit die Schadensersatzforderungen zu begleichen. Bild: Instalación aerogenerador en el mar von Jumanji Solar, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de.