Ein Herkunftsnachweisregister soll ab 01. Januar 2013 die verschiedenen Zertifikate und Siegel für Ökostrom auf eine Linie bringen und für Klarheit über die Stromquellen sorgen. Das Register soll auf dem Erneuerbare Energien Gesetz und der Herkunftsnachweisregisterverordnung der EU basieren.
Wind von barockschloss
Die Herkunft von erneuerbaren Energien im Strommix soll durch ein vom Umweltbundesamt (UBA) geführten Register ab 2013 nachgewiesen werden. Die Einführung eines solchen Herkunftsnachweisregister folgt der Rechtsverordnung aus dem Erneuerbare Energien Gesetz von 2012 und einer entsprechenden EU Verordnung. Damit wird der Begriff des Ökostroms erstmalig auf eine klare und gemeinsame Ausrichtung festgeschrieben und von einer einzigen Stelle aus verwaltet. Auch das Alter der Produkionsstätten für Ökostrom wird in dem Herkunftsnachweisregister erfasst.
Herkunftsnachweisregister vom Umweltbundesamt erfasst Ökostrom
Deutschland hat sich nach der EU-Richtlinie 2009/28/EG dazu verpflichtet, ein Herkunftsnachweisregister (HKNR) im Umweltbundesamt für inländische Stromprodukte zu führen und auch für ausländische anzuerkennen. Ferner obliegt dem UBA die Registrierung von Ausstellung, Inhaberschaft, Anerkennung, Übertragung, Verwendung und Entwertung von Herkunftsnachweisen und es kann die entsprechenden Konten der Stromlieferanten im Register auch sperren.
Dabei muss ab der Inbetriebnahme des Herkunftsnachweisregisters nicht mehr bis ins letzte Detail nachverfolgt werden, wenn der hergestellte Strom sich konform zur Richtlinie der EU verhält. Diese Meldung erfolgt dann freiwillig. Das HKNR wird somit der einzige Maßstab für den Verkauf von grünem Strom, andere Zertifikate wie etwa das RECS, mit dem lediglich eine zahlenmäßige Umlegung des erzeugten Stroms auf erneuerbare Energien nachgewiesen wird, werden somit hinfällig.
Echte Qualitätssiegel für grünen Strom unangetastet
Nicht vom Herkunftsnachweisregister angesprochen werden derweil Stromgütesiegel wie OK Power oder das Grüner Strom Label, deren hohe Qualitätsmerkmale weitere Faktoren mit einschließen, wie beispielsweise die Förderung von erneuerbaren Energien direkt durch die anteilige Verwertung der Kundenaufwendungen für Strom.
Am 25. Juni 2012 fand eine Anhörung zum Gesetzgebungsverfahren im Umweltbundesamt statt. Das Herkunftsnachweisregister soll ab dem 01.01.2013 vollständig in Betrieb genommen werden, nachdem in einem ersten Schritt ab Oktober 2012 die ersten Registrierungen vorgenommen werden sollen.
Bild: Wind von barockschloss, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de.
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