Kfz-Versicherungswechsel: Das rät der ADAC
Kategorie: Finanzen
Alljährlich im November ist das Interesse der deutschen Autofahrer groß, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Da die meisten Verträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember abgeschlossen werden, lassen sich bestehende Versicherungen bis zum 30. November kündigen. Vorrangiges Motiv beim Wechsel der Kfz-Versicherung ist der Abschluss eines neuen Vertrages mit einem günstigeren Beitrag. Über die Versicherungsprämien hinaus sollten Autobesitzer aber auch auf den Leistungsumfang der neuen Versicherung achten. Der ADAC klärt darüber auf, welche Leistungen sinnvoll sind und auf welche Vertragsbestandteile verzichtet werden kann.
Wichtig ist vor allem die maximale Deckungssumme. Der ADAC hält den gesetzlich vorgeschriebenen Maximalschutz nicht für ausreichend und empfiehlt eine Deckungssumme von 50 oder sogar 100 Millionen Euro. Was auf den ersten Blick als astronomisch hoher Betrag erscheint, kann bei schweren Unfällen mit Personen- und Sachschäden durchaus schnell zusammen kommen. In Sachen Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl rät der Automobilclub zu einem Schutz, der sechs oder im Idealfall sogar zwölf Monate umfasst.
Entscheidet sich der Versicherte für einen Kaskoschutz, so sollte die Versicherung ihre Leistungen bei einem Unfall auch dann erbringen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt natürlich nicht, wenn ein Schaden vorsätzlich herbei geführt wurde oder wenn der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gefahren ist. Weiterhin sollten Verbraucher darauf achten, dass die Versicherung eine freie Wahl der Kfz-Werkstatt gewährt. Weitere Unterschiede ergeben sich bei den verschiedenen Anbietern von Kfz-Versicherungen im Bezug auf Unfälle mit Tieren. Während einige Versicherungen den Schutz hier auf Unfälle mit Wildtieren beschränken, bieten andere Gesellschaften eine Kostenübernahme bei Zusammenstößen mit allen Arten von Tieren.
Eine besondere Beachtung erfordert der Umgang mit der Rückstufung bereits erreichter Rabatte durch die Versicherung. Verbraucher sollte sich darüber informieren, wie die Versicherung im Schadenfall mit dem Versicherungsrabatt umgeht. Einige Gesellschaften bieten einen aktiven Rabattschutz, der den raschen Abstieg in eine ungünstige Rabattstufe wirksam verhindert. Letztlich sollte auch darauf geachtet werden, ob der Versicherungsvertrag Schäden im europäischen Ausland übernimmt, die bei der Benutzung eines Mietwagens entstanden sind.
Wer die Versicherungsangebote am Markt nicht nur im Hinblick auf die Prämienhöhe sondern auch den Leistungsumfang vergleicht, der kann durch einen Wechsel bis zum 30. November diesen Jahres deutlich profitieren.
Wichtig ist vor allem die maximale Deckungssumme. Der ADAC hält den gesetzlich vorgeschriebenen Maximalschutz nicht für ausreichend und empfiehlt eine Deckungssumme von 50 oder sogar 100 Millionen Euro. Was auf den ersten Blick als astronomisch hoher Betrag erscheint, kann bei schweren Unfällen mit Personen- und Sachschäden durchaus schnell zusammen kommen. In Sachen Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl rät der Automobilclub zu einem Schutz, der sechs oder im Idealfall sogar zwölf Monate umfasst.
Entscheidet sich der Versicherte für einen Kaskoschutz, so sollte die Versicherung ihre Leistungen bei einem Unfall auch dann erbringen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt natürlich nicht, wenn ein Schaden vorsätzlich herbei geführt wurde oder wenn der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gefahren ist. Weiterhin sollten Verbraucher darauf achten, dass die Versicherung eine freie Wahl der Kfz-Werkstatt gewährt. Weitere Unterschiede ergeben sich bei den verschiedenen Anbietern von Kfz-Versicherungen im Bezug auf Unfälle mit Tieren. Während einige Versicherungen den Schutz hier auf Unfälle mit Wildtieren beschränken, bieten andere Gesellschaften eine Kostenübernahme bei Zusammenstößen mit allen Arten von Tieren.
Eine besondere Beachtung erfordert der Umgang mit der Rückstufung bereits erreichter Rabatte durch die Versicherung. Verbraucher sollte sich darüber informieren, wie die Versicherung im Schadenfall mit dem Versicherungsrabatt umgeht. Einige Gesellschaften bieten einen aktiven Rabattschutz, der den raschen Abstieg in eine ungünstige Rabattstufe wirksam verhindert. Letztlich sollte auch darauf geachtet werden, ob der Versicherungsvertrag Schäden im europäischen Ausland übernimmt, die bei der Benutzung eines Mietwagens entstanden sind.
Wer die Versicherungsangebote am Markt nicht nur im Hinblick auf die Prämienhöhe sondern auch den Leistungsumfang vergleicht, der kann durch einen Wechsel bis zum 30. November diesen Jahres deutlich profitieren.
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