Die private Haftpflichtversicherung als wirkungsvoller Rundumschutz
Kategorie: Finanzen
Während die Krankenversicherung oder die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben sind, um den Versicherten und die Solidargemeinschaft vor hohen Kosten im Falle von Erkrankungen oder Unfällen zu schützen, bleibt es jedem Bürger selber überlassen, ob er sich zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung entscheidet. Wer bei einem Haftpflichtschaden lediglich an eine zerbrochene Blumenvase oder einen Rotweinfleck auf dem Teppichboden seiner Gastgeber denkt, der unterschätzt die Ernsthaftigkeit von Schadenersatzforderungen. Während die Vase oder der Teppich aus der eigenen Tasche ersetzt werden können, ohne dass der Verursacher hierdurch in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, kann es bei größeren Schadensfällen schnell zu finanziellen Katastrophen kommen.
Die Beispiele für Haftpflichtschäden sind so umfangreich, wie das Leben selber. So kann bereits eine Sekunde der Unaufmerksamkeit zu erheblichen Sach- oder Personenschäden führen. Man denke hier nur an einen Fahrradfahrer, der einen Fußgänger verletzt, einen Sportunfall auf der Skipiste oder eine andere Situation, bei der Menschen oder Gegenstände zu Schaden kommen. Das deutsche Recht gibt in solchen Fällen vor, dass der Verursacher auf Lebenszeit mit seinem gesamten Vermögen für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Gerade im Fall von Personenschäden kann das bedeuten, dass ein unversicherter Bürger lebenslange Rentenzahlungen an den Geschädigten zahlen muss und dadurch selber an den Rand des finanziellen Ruins gerät.
Angesichts niedriger Versicherungsbeiträge und eines großen Leistungsumfangs der einzelnen privaten Haftpflichtversicherungen am Markt ist es nicht nachvollziehbar, dass es immer noch Verbraucher gibt, die auf diesen essentiellen Schutz verzichten. Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schadenersatzansprüche auf, die ein Geschädigter an einen Versicherten stellt und unterstützt ihren Kunden zusätzlich bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Der private Haftpflichtschutz lässt sich übrigens auch direkt für die ganze Familie abschließen, so dass Ehepartner und Kinder innerhalb nur eines Vertrages mitversichert sind. Verbraucher sollten dabei darauf achten, dass manche Versicherungsgesellschaften Schäden ausschließen, die von nicht deliktfähigen Kindern unter zehn Jahren verursacht wurden.
Die Beispiele für Haftpflichtschäden sind so umfangreich, wie das Leben selber. So kann bereits eine Sekunde der Unaufmerksamkeit zu erheblichen Sach- oder Personenschäden führen. Man denke hier nur an einen Fahrradfahrer, der einen Fußgänger verletzt, einen Sportunfall auf der Skipiste oder eine andere Situation, bei der Menschen oder Gegenstände zu Schaden kommen. Das deutsche Recht gibt in solchen Fällen vor, dass der Verursacher auf Lebenszeit mit seinem gesamten Vermögen für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Gerade im Fall von Personenschäden kann das bedeuten, dass ein unversicherter Bürger lebenslange Rentenzahlungen an den Geschädigten zahlen muss und dadurch selber an den Rand des finanziellen Ruins gerät.
Angesichts niedriger Versicherungsbeiträge und eines großen Leistungsumfangs der einzelnen privaten Haftpflichtversicherungen am Markt ist es nicht nachvollziehbar, dass es immer noch Verbraucher gibt, die auf diesen essentiellen Schutz verzichten. Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schadenersatzansprüche auf, die ein Geschädigter an einen Versicherten stellt und unterstützt ihren Kunden zusätzlich bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Der private Haftpflichtschutz lässt sich übrigens auch direkt für die ganze Familie abschließen, so dass Ehepartner und Kinder innerhalb nur eines Vertrages mitversichert sind. Verbraucher sollten dabei darauf achten, dass manche Versicherungsgesellschaften Schäden ausschließen, die von nicht deliktfähigen Kindern unter zehn Jahren verursacht wurden.
Deutschlandkarte
Lexikon