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Erneuerbare Energien und die neuen EU-Richtlinien

Kategorie: Strom

Noch in dieser Woche wird das Europäische Parlament über eine neue Richtlinie zum Ausbau der erneuerbaren Energien abstimmen. Demnach soll bis zum Jahr 2020 der Anteil der Erneuerbaren Energien an der europäischen Stromerzeugung bis auf 20 Prozent anwachsen. Beim Ausbau regenerativer Energien werden dann vor allem die osteuropäischen Länder verstärkt gefördert aber auch in die Pflicht genommen, ihren Nachholebedarf in Sachen erneuerbare Energien abzuarbeiten. So haben es die Staats- und Regierungschefs der europäischen Länder am vergangen Freitag besprochen.



Das Erneuerbare-Energien-Gesetz in Deutschland (EEG)

In der Bundesrepublik Deutschland wurde diesen Entwicklungen bereits im Jahr 2000 Rechnung getragen. Am 29. März dieses Jahres trat das sogenannte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Klar definiertes Ziel des Gesetzes war es, den Anteil der Erneuerbaren Energien zunächst nur an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln. Nach einer zwischenzeitlichen Anpassung im August 2004, die vor allem Biomasse- und Photovoltaikanlagen begünstigte, treten ab dem ersten Januar 2009 neue Regelungen in Kraft. Vor allem hinsichtlich der Vergütung und Mindestanforderungen an Technik werden im Gesetz zur Produktion von regenerativem Strom laut aktueller Mitteilung des Bundesumweltministeriums (BMU) Anpassungen vorgenommen. Die Bundesregierung plane bis zum Jahr 2030 die Anteile von regenerativ erzeugtem Strom sukzessive bis auf 50 Prozent zu erhöhen. Dafür würden laut einer Studie des Umweltministeriums jährlich bis zu acht Milliarden Euro investiert. Ausführliche Informationen dazu gibt es im Internet unter www.energie-experten.org.



Was bedeutet das für den Stromkunden?

Für den Stromkunden habe dies nur Vorteile zu bieten, so das BMU weiter. Auf Grund steigender Strompreise und des Ausbaus der regenerativen Stromgewinnung liege der von jedem Haushaltskunden mitgetragene Anteil an der Förderung von Erneuerbarer Energie auch in Zukunft konstant bei 5,5 Prozent, so dass der verstärkte Einsatz regenerativer Energien zu keiner finanziellen Mehrbelastung führe.



Investition in Erneuerbare Energien lohnenswert

Investitionen von Privatpersonen in Erneuerbare Energien werden bereits seit Bestehen des EEG gefördert. Durch staatlich garantierte Einspeisevergütungen ins Stromnetz, Förderbeiträge von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder auch örtliche Energieversorger, kann ein Einsatz von regenerativer Energie sinnvoll werden. Detaillierte Informationen zu den Förderungen der einzelnen regenerativen Energien finden Sie unter: www.energiefoerderung.info.