Sturmschäden am PKW: Wann zahlt die Kfz-Versicherung?
Kategorie: Finanzen
Wer sein Fahrzeug auf der Straße parken muss, der erlebt in der kalten Jahreszeit nicht selten eine böse Überraschung. Wenn eine Windböe einen losen Ast auf das Auto schleudert und entsprechende Beschädigungen verursacht, dann ist guter Rat teuer. Während sich die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung aus solchen Schäden gänzlich heraushält, gelten für Teilkasko und Vollkasko unterschiedliche Regulierungsmodelle. Die Kfz-Teilkasko Versicherung kommt dann für Sturmschäden am Fahrzeug auf, wenn die Windgeschwindigkeit bei mindestens 62 Kilometern pro Stunde gelegen hat. Dies entspricht einer Windstärke von 8 Beaufort. Um der Versicherungsgesellschaft gegenüber die konkreten Wetterverhältnisse zum Zeitpunkt des Schadens nachzuweisen, können sich Autofahrer eine Bescheinigung von einer Beratungsstelle des Deutschen Wetterdienstes ausstellen lassen. Auch Berichte aus der lokalen Presse eignen sich für den erforderlichen Nachweis.
Grundsätzlich gilt, dass der Schaden der Versicherung schnellstmöglich gemeldet werden sollte. Die Versicherungen empfehlen hierzu zunächst eine telefonische Meldung. Das Gespräch mit dem Mitarbeiter der Versicherung gibt Gelegenheit, die weitere Vorgehensweise exakt abzustimmen. Keinesfalls sollten Reparaturen ohne die ausdrückliche Freigabe der Versicherung in Auftrag gegeben werden. Der Versicherte riskiert andernfalls den Verlust seiner Regulierungsansprüche. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings Notreparaturen in geringem Umfang. Wesentlich einfacher gestaltet sich die Regulierung des Schadens dann, wenn der Fahrzeughalter eine KfZ Versicherung mit Vollkasko-Schutz abgeschlossen hat. Diese kommt unabhängig von Wetterverhältnissen und Windgeschwindigkeiten für sämtliche Schäden auf, die am Fahrzeug entstehen.
Grundsätzlich gilt, dass der Schaden der Versicherung schnellstmöglich gemeldet werden sollte. Die Versicherungen empfehlen hierzu zunächst eine telefonische Meldung. Das Gespräch mit dem Mitarbeiter der Versicherung gibt Gelegenheit, die weitere Vorgehensweise exakt abzustimmen. Keinesfalls sollten Reparaturen ohne die ausdrückliche Freigabe der Versicherung in Auftrag gegeben werden. Der Versicherte riskiert andernfalls den Verlust seiner Regulierungsansprüche. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings Notreparaturen in geringem Umfang. Wesentlich einfacher gestaltet sich die Regulierung des Schadens dann, wenn der Fahrzeughalter eine KfZ Versicherung mit Vollkasko-Schutz abgeschlossen hat. Diese kommt unabhängig von Wetterverhältnissen und Windgeschwindigkeiten für sämtliche Schäden auf, die am Fahrzeug entstehen.
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