Der Energieausweis
Kategorie: Strom
Energieausweis - Was ist das?
Der Energieausweis ist ein Dokument, in dem der energetische Zustand eines Hauses festgehalten ist. Dabei gibt es, ähnlich wie beim Energieeffizienzlabel für Haushaltselektrogeräte, Abstufungen zwischen Grün (bester Energiehaushalt) und Rot (schlechtester Energiehaushalt). Weiterhin sind in ihm konkrete Vorschläge eines Energieexperten zur Energieeinsparung und Modernisierung enthalten. Durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit 2007 die schrittweise Einführung des Energieausweises in Deutschland durchgesetzt worden. Ziel ist es, mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt für Vermieter, Mieter, Makler und Pächter zu schaffen.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten. Der bedarfsorientierte Energieausweis spiegelt sämtliche verbraucherunabhängigen Daten wie Heizungsanlage, Bausubstanz oder Dämmung wider. Dabei werden ein Wert für den Primärenergiebedarf und ein Wert für den Endenergiebedarf errechnet. Der Endenergiebedarf beinhaltet den jährlichen Energiebedarf für Warmwasser, Heizung und Lüftung. Der Primärenergiebedarf sagt etwas über die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes aus. In ihm sind zum Beispiel der Einsatz der konkreten Energieträger oder auch die Verteilung und Umwandlung der Energie enthalten. Daran lässt sich für Mieter ablesen, wie umweltfreundlich ein Gebäude ist. Der verbrauchsorientierte Energieausweis spiegelt den gesamten Energieverbrauch der Hausbewohner an Warmwasser und Heizung innerhalb der vergangenen drei Jahre wider. Bis zum September 2008 konnte man zwischen beiden Arten frei wählen. Heute gilt: Gebäude mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohnungen benötigen den bedarfsorientierten Energieausweis. Alle anderen bereits bestehenden Gebäude haben Wahlfreiheit. Sämtliche Eigentümer von Neubauten sind bereits seit 2002 verpflichtet, einen Bedarfsausweis zu führen.
Was ändert sich ab 2009?
Ab dem ersten Januar 2009 wird die Energieeinsparverordnung (EnEV) um ein paar Richtlinien erweitert. Dann gelten für alle Neubauten und sanierten Altbauten sogenannte „energetische Mindestanforderungen“, die erfüllt werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel alle Belange um das Thema Warmwasser im Haus. Zusätzlich gilt: Für alle Neubauten ab 2009 (Bauantrag nach dem 31. Dezember 2008) besteht künftig die Pflicht einen Teil der im Haus benötigten Energie aus Erneuerbaren Energien zu beziehen. Für Gebäude, die gewerblich oder zu anderen Zwecken genutzt werden, gilt die Energieausweispflicht ab dem 1. Juli 2009.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Berechtigte Aussteller für Energieausweise von bereits bestehenden Gebäuden sind laut § 21 der EnEV alle Personen mit Hochschulabschluss, Meistertitel oder anerkannter Zusatzqualifikation im Baugewerbe, Bauingenieurwesen, Architektur oder Elektro-und Gebäudetechnik. Laut der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Liste mit zertifizierten Energieberatern unter http://www.bafa.de/bafa/de/energie/index/ an. Die Deutsche Energie-Agentur hat in einer Datenbank Energieberater deutschlandweit aufgelistet (http://www.zukunft-haus.info/de/verbraucher/energieausweis/expertensuche_10608/) Der Aussteller haftet übrigens allein für die Richtigkeit der Angaben im Energieausweis.
Welcher Energieausweis ist empfehlenswert?
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat beispielsweise ein Gütesiegel für den Energieausweis entwickelt. Dieser geht über die Mindestanforderungen hinaus, beinhaltet von der dena festgelegte Qualitätsstandards und wird regelmäßig einer Prüfung unterzogen.
Muss der Energieausweis regelmäßig erneuert werden?
Laut EnEV gilt der Energieausweis für zehn Jahre. Bei einer zwischenzeitlichen energetischen Renovierung sollte aber ein neuer Ausweis beantragt werden, da sich dies positiv, auch im Hinblick auf potenzielle Mieter, auswirkt.
Der Energieausweis ist ein Dokument, in dem der energetische Zustand eines Hauses festgehalten ist. Dabei gibt es, ähnlich wie beim Energieeffizienzlabel für Haushaltselektrogeräte, Abstufungen zwischen Grün (bester Energiehaushalt) und Rot (schlechtester Energiehaushalt). Weiterhin sind in ihm konkrete Vorschläge eines Energieexperten zur Energieeinsparung und Modernisierung enthalten. Durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit 2007 die schrittweise Einführung des Energieausweises in Deutschland durchgesetzt worden. Ziel ist es, mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt für Vermieter, Mieter, Makler und Pächter zu schaffen.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten. Der bedarfsorientierte Energieausweis spiegelt sämtliche verbraucherunabhängigen Daten wie Heizungsanlage, Bausubstanz oder Dämmung wider. Dabei werden ein Wert für den Primärenergiebedarf und ein Wert für den Endenergiebedarf errechnet. Der Endenergiebedarf beinhaltet den jährlichen Energiebedarf für Warmwasser, Heizung und Lüftung. Der Primärenergiebedarf sagt etwas über die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes aus. In ihm sind zum Beispiel der Einsatz der konkreten Energieträger oder auch die Verteilung und Umwandlung der Energie enthalten. Daran lässt sich für Mieter ablesen, wie umweltfreundlich ein Gebäude ist. Der verbrauchsorientierte Energieausweis spiegelt den gesamten Energieverbrauch der Hausbewohner an Warmwasser und Heizung innerhalb der vergangenen drei Jahre wider. Bis zum September 2008 konnte man zwischen beiden Arten frei wählen. Heute gilt: Gebäude mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohnungen benötigen den bedarfsorientierten Energieausweis. Alle anderen bereits bestehenden Gebäude haben Wahlfreiheit. Sämtliche Eigentümer von Neubauten sind bereits seit 2002 verpflichtet, einen Bedarfsausweis zu führen.
Was ändert sich ab 2009?
Ab dem ersten Januar 2009 wird die Energieeinsparverordnung (EnEV) um ein paar Richtlinien erweitert. Dann gelten für alle Neubauten und sanierten Altbauten sogenannte „energetische Mindestanforderungen“, die erfüllt werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel alle Belange um das Thema Warmwasser im Haus. Zusätzlich gilt: Für alle Neubauten ab 2009 (Bauantrag nach dem 31. Dezember 2008) besteht künftig die Pflicht einen Teil der im Haus benötigten Energie aus Erneuerbaren Energien zu beziehen. Für Gebäude, die gewerblich oder zu anderen Zwecken genutzt werden, gilt die Energieausweispflicht ab dem 1. Juli 2009.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Berechtigte Aussteller für Energieausweise von bereits bestehenden Gebäuden sind laut § 21 der EnEV alle Personen mit Hochschulabschluss, Meistertitel oder anerkannter Zusatzqualifikation im Baugewerbe, Bauingenieurwesen, Architektur oder Elektro-und Gebäudetechnik. Laut der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Liste mit zertifizierten Energieberatern unter http://www.bafa.de/bafa/de/energie/index/ an. Die Deutsche Energie-Agentur hat in einer Datenbank Energieberater deutschlandweit aufgelistet (http://www.zukunft-haus.info/de/verbraucher/energieausweis/expertensuche_10608/) Der Aussteller haftet übrigens allein für die Richtigkeit der Angaben im Energieausweis.
Welcher Energieausweis ist empfehlenswert?
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat beispielsweise ein Gütesiegel für den Energieausweis entwickelt. Dieser geht über die Mindestanforderungen hinaus, beinhaltet von der dena festgelegte Qualitätsstandards und wird regelmäßig einer Prüfung unterzogen.
Muss der Energieausweis regelmäßig erneuert werden?
Laut EnEV gilt der Energieausweis für zehn Jahre. Bei einer zwischenzeitlichen energetischen Renovierung sollte aber ein neuer Ausweis beantragt werden, da sich dies positiv, auch im Hinblick auf potenzielle Mieter, auswirkt.
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