Kfz-Versicherung: Bagatellschäden vielleicht selber bezahlen
Kategorie: Finanzen
Ein kleiner Schaden am Fahrzeug ist vor allem für die Besitzer neuerer Autos sehr ärgerlich. Am ansonsten tadellosen Lack sticht ein kleiner Parkrempler, eine Beule oder ein Kratzer dem stolzen Besitzer ganz besonders ins Auge. Solche Bagatellschäden, hierunter versteht man Beschädigungen am Fahrzeug deren Reparatur bis maximal 500 Euro kostet, können zwar gegenüber der Vollkasko Versicherung geltend gemacht werden, führen aber meist zu einer Verschlechterung des Schadensfreiheitsrabatts. Bevor man den Schaden der Versicherung meldet, sollte man sich von daher ausrechnen oder ausrechnen lassen, wie sich die Versicherungsprämie durch die Regulierung verändert. Gleiches gilt natürlich auch innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn der Versicherte einem Dritten gegenüber einen geringen Schaden herbeigeführt hat.
Während für höhere Schäden gilt, dass ein entsprechender Vorfall innerhalb von einer Woche an die Versicherung gemeldet werden muss, sind die Regelungen für Bagatellschäden anders. Hier hat der Versicherte die Möglichkeit, Schadenvorfälle aus dem aktuellen Jahr jeweils bis zum 31.12. zu melden und im Anschluss von der Kfz-Versicherung die Schadensumme erstattet zu bekommen. Im Gespräch mit der Versicherung lässt sich schnell klären, wie sich der Schaden auf die künftige Prämie auswirkt. Liegt die Erhöhung der künftigen Beiträge unterhalb der bisher entstandenen Reparaturkosten, dann kann die Meldung an die Versicherung Sinn machen. Fallen die Versicherungsprämien durch die Schadensmeldung aber so hoch aus, dass die Erhöhung den Versicherten stärker belastet als die Zahlung der Reparaturen aus der eigenen Tasche, dann sollte dieser Schritt gut überlegt werden.
Zusätzlich birgt eine Schadensmeldung an die KfZ Versicherung allerdings auch grundsätzlich die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag mit Frist von einem Monat zu kündigen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Versicherungsvergleiche im Internet zeigen interessierten Verbrauchern auf einen Blick, wie viel Geld durch einen Wechsel eingespart werden kann.
Während für höhere Schäden gilt, dass ein entsprechender Vorfall innerhalb von einer Woche an die Versicherung gemeldet werden muss, sind die Regelungen für Bagatellschäden anders. Hier hat der Versicherte die Möglichkeit, Schadenvorfälle aus dem aktuellen Jahr jeweils bis zum 31.12. zu melden und im Anschluss von der Kfz-Versicherung die Schadensumme erstattet zu bekommen. Im Gespräch mit der Versicherung lässt sich schnell klären, wie sich der Schaden auf die künftige Prämie auswirkt. Liegt die Erhöhung der künftigen Beiträge unterhalb der bisher entstandenen Reparaturkosten, dann kann die Meldung an die Versicherung Sinn machen. Fallen die Versicherungsprämien durch die Schadensmeldung aber so hoch aus, dass die Erhöhung den Versicherten stärker belastet als die Zahlung der Reparaturen aus der eigenen Tasche, dann sollte dieser Schritt gut überlegt werden.
Zusätzlich birgt eine Schadensmeldung an die KfZ Versicherung allerdings auch grundsätzlich die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag mit Frist von einem Monat zu kündigen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Versicherungsvergleiche im Internet zeigen interessierten Verbrauchern auf einen Blick, wie viel Geld durch einen Wechsel eingespart werden kann.
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