Hausratversicherung übernimmt Schaden durch Mordanschlag
Kategorie: Finanzen
Der Sachschaden, der bei einem missglückten Mordanschlag auf ein älteres Ehepaar entstanden ist, wird zu einem Fall für die Hausratversicherung. Das beschloss das Oberlandesgericht in München.
Versicherung übernimmt Großteil der Schadensumme
Ingolstadt – Die Mannheimer Versicherung muss nach Angaben des Oberlandesgericht München 7291,85 Euro plus Zinsen an die vom Mordanschlag geschädigten Eheleute zahlen. Damit übernimmt die Versicherung den größten Teil des entstandene Sachschadens welcher auf 9114,82 Euro festgesetzt wurde. Hintergrund des Rechtstreits war die Frage, ob Schüsse aus einer Maschinenpistole in die Kategorie Explosionsschaden fallen oder nicht. Die Täter haben damit im Jahr 2009 auf das Ehepaar einen Mordanschlag verübt. Von den Schüssen ist auch das Mobiliar des Ehepaars beschädigt wurden. Diesen Schaden wollten die Eheleute bei ihrer Hausratversicherung geltend machen. Diese behauptete jedoch, dass Schüsse nicht zu Explosionsschäden zählen würden. Das Ehepaar argumentierte damit, dass die Kugeln in der Maschinenpistole allein von Explosionen beschleunigt werden.Zweifel an den Versicherungsbedingungen
Das Ehepaar musste zunächst vor dem Landgericht Ingolstadt eine Pleite einstecken, da das Gericht zugunsten der Versicherung entschied. Ein Vergleich beim Oberlandesgericht in München zeigte jedoch Verständnis für die Argumentation des Ehepaars. In den allgemeinen Versicherungsbedigungen bei der Mannheimer in Bezug auf Explosionsschäden fehlen konkretere Angaben, sodass durch Kugeln ausgelöste Explosionen durchaus dazugehören könnten.Bild: Castle Romeo Explosion - U.S. Government, public domain
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