Gaspreis: Anfang vom Ende der Ölpreisbindung
Kategorie: Gas
Karlsruhe – Was Verbraucherschützer seit Jahren fordern ist nun teilweise eingetreten: die Ölpreisbindung gehört ab sofort für Privatverbraucher der Vergangenheit an. Das hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Viele Gaskunden können nun auf Rückerstattungen hoffen.
Gasanbieter dürfen ihre Gaspreise künftig nicht mehr unmittelbar an den Preis für Heizöl koppeln. Der BGH begründet seine Entscheidung damit, dass diese Regelung die Verbraucher eindeutig benachteiligen würde. Schließlich könnten die Energieversorger auf diese Weise steigende Kosten auf die Kunden abwälzen, ohne jedoch umgekehrt Kostensenkungen beispielsweise in Netz und Vertrieb weiterzugeben. Die Ölpreisbindung sei daher unzulässig. Geklagt hatten der Bund der Energieverbraucher sowie mehrere private Verbraucher.
Die Ölpreisbindung ist eine seit den sechziger Jahren gültige brancheninterne Vereinbarung. Ursprünglich sollte so die Förderung der Ressource Gas gegenüber der mächtigen Öl-Konkurrenz unterstützt werden. Verbraucherschützer kritisieren, dass die Produktion von Gas schon lange nicht subventioniert werden muss und die Energieversorger die Ölpreisbindung nur noch als Mittel der Gewinnmaximierung benutzen.
Mit der Entscheidung werden Preiserhöhungen, welche mit für unwirksam erklärten Klauseln begründet wurden, haltlos. In solchen Fällen können Gasverbraucher auf Rückzahlung bereits gezahlter Rechnungen hoffen. Sollten die Gasversorger nicht zahlen wollen, müssten betroffene Kunden ihre Forderungen eventuell erneut einklagen.
Gasanbieter dürfen ihre Gaspreise künftig nicht mehr unmittelbar an den Preis für Heizöl koppeln. Der BGH begründet seine Entscheidung damit, dass diese Regelung die Verbraucher eindeutig benachteiligen würde. Schließlich könnten die Energieversorger auf diese Weise steigende Kosten auf die Kunden abwälzen, ohne jedoch umgekehrt Kostensenkungen beispielsweise in Netz und Vertrieb weiterzugeben. Die Ölpreisbindung sei daher unzulässig. Geklagt hatten der Bund der Energieverbraucher sowie mehrere private Verbraucher.
Die Ölpreisbindung ist eine seit den sechziger Jahren gültige brancheninterne Vereinbarung. Ursprünglich sollte so die Förderung der Ressource Gas gegenüber der mächtigen Öl-Konkurrenz unterstützt werden. Verbraucherschützer kritisieren, dass die Produktion von Gas schon lange nicht subventioniert werden muss und die Energieversorger die Ölpreisbindung nur noch als Mittel der Gewinnmaximierung benutzen.
Mit der Entscheidung werden Preiserhöhungen, welche mit für unwirksam erklärten Klauseln begründet wurden, haltlos. In solchen Fällen können Gasverbraucher auf Rückzahlung bereits gezahlter Rechnungen hoffen. Sollten die Gasversorger nicht zahlen wollen, müssten betroffene Kunden ihre Forderungen eventuell erneut einklagen.
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