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Weihnachten & Silvester geschützt überstehen

Kategorie: Finanzen

Die Weihnachtsfeiertage sind für viele Menschen der passende Anlass, um besinnlich zu feiern, liebe Freunde und Verwandte zu besuchen oder sich einmal so richtig auszuspannen und die Seele baumeln zu lassen. Leider ereignen sich während des Jahresausklangs allerdings auch zahlreiche Pannen, Unfälle und Missgeschicke. Hier gilt es grundsätzlich, kühlen Kopf zu bewahren und sich die Feierlaune nicht verderben zu lassen. Wer gut versichert ist, der kann Weihnachten und Silvester ungetrübt genießen, denn er weiß, dass die Versicherung für die finanziellen Folgen verschiedener Schäden aufkommt. Wir sagen Ihnen, welche Versicherung bei welchem Missgeschick zahlt.

Das lange geplante Weihnachtsmenü befindet sich in der Endphase der Zubereitung und nur das Dessert wartet noch darauf, flambiert zu werden. Ein wenig zu viel Alkohol und schon entsteht anstelle eines unvergleichlichen Geschmackserlebnisses eine Stichflamme, die im schlechtesten Fall auf Vorhänge, Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände übergreift. Wer eine Hausratversicherung hat, der kommt in dieser Situation mit dem Schrecken davon. Diese kommt nämlich für den Brandschaden in den eigenen vier Wänden auf und ersetzt die zerstörten oder beschädigten Gegenstände.

Der Besuch der ganzen Familie bei den Großeltern ist obligatorisch und die Kleinen flitzen unermüdlich um den reich geschmückten Tannenbaum. Eine unachtsame Bewegung genügt und der schwere Baum stürzt in die nahe stehende Vitrine und zerstört Omas bestes Geschirr und Opas Sammelfiguren. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung kann sich die Familienrunde schnell wieder entspannen und den Abend weiterhin genießen. Die Haftpflichtversicherung mit Familieneinschluss kommt nämlich für Schäden auf, die von Ihnen oder Ihren Kindern Dritten gegenüber verursacht werden. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherungspolice auch Schäden abdeckt, die von nicht deliktfähigen Kindern unter zehn Jahren verursacht werden.

Die Weihnachtstage sind vorüber und Silvester steht vor der Türe. Die Party ist in voller Vorbereitung und draußen hört man bereits die ersten Böller. Plötzlich ertönt ein ohrenbetäubender Krach und schnell wird die Ursache hierfür entdeckt. Der teure Briefkasten ist das Opfer eines Anschlags geworden und wurde durch einen eingeworfenen Silvesterknaller zerstört. Ärgerlich ist das allemal, jedoch können sich Hausbesitzer mit einer Wohngebäudeversicherung entspannen. Diese kommt für Gebäudeschäden auch dann auf, wenn sie von einem nicht zu ermittelnden Täter verursacht worden sind.