Tierhalter haften für ihre vierbeinigen Freunde
Kategorie: Finanzen
In deutschen Haushalten leben rund 5,5 Millionen Hunde. Wer erst einmal in den Genuss gekommen ist, sein Leben mit einem der gutmütigen Vierbeiner zu teilen, der will den Hund im Haus so schnell nicht wieder missen. Neben der Freude, die mit der Haltung eines Hundes verbunden ist, bringt die Tierhaltung allerdings auch Risiken mit sich. So haften die Besitzer von Hunden für sämtliche Schäden, die der beste Freund des Menschen gegenüber Dritten verursacht. Wer hier nur an einen angeknabberten Teppich oder ein zerstörtes Blumenbeet denkt, der nimmt die bestehenden Gefahren unter Umständen nicht ernst genug. Bedenklich wird die Situation nämlich erst dann, wenn der Hund in einem unbeobachteten Moment entwischt und auf seinem Ausflug zum Verursacher eines Verkehrsunfalls wird. Muss ein Fahrzeug beispielsweise unerwartet dem Vierbeiner ausweichen und kollidiert so mit einem anderen Verkehrsteilnehmer oder einem Hindernis, so wird es für den Halter unangenehm teuer. Dieser haftet nämlich mit seinem vollen Vermögen für Schäden, die der Hund Dritten gegenüber anrichtet.
Die Kosten eines solchen Vorfalls können schnell eine erhebliche Höhe annehmen und so das Budget des Tierhalters dramatisch belasten. Wer davon ausgeht, dass die Vergehen des pelzigen Hausbewohners von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen werden, der befindet sich im Irrtum. Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen schließen Schäden durch Haustiere nämlich eindeutig aus. Für Abhilfe sorgt in dieser Situation die Tierhalterhaftpflicht. Die Spezialversicherung wurde speziell für Verbraucher konzipiert, die Haustiere halten und kommt für Schäden auf, die Dritten durch den tierischen Hausgenossen entstehen. Handelt es sich um eine unberechtigte Schadenersatzforderung, so hilft die Tierhalterhaftpflichtversicherung dem Versicherten bei der Abwehr der Ansprüche. Die Tierhalterhaftpflicht steht dabei nicht nur Hundebesitzern zur Verfügung sondern lässt sich, je nach gewähltem Anbieter und Tarif, auch auf andere Haustiere und Nutztiere ausdehnen.
Die Kosten eines solchen Vorfalls können schnell eine erhebliche Höhe annehmen und so das Budget des Tierhalters dramatisch belasten. Wer davon ausgeht, dass die Vergehen des pelzigen Hausbewohners von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen werden, der befindet sich im Irrtum. Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen schließen Schäden durch Haustiere nämlich eindeutig aus. Für Abhilfe sorgt in dieser Situation die Tierhalterhaftpflicht. Die Spezialversicherung wurde speziell für Verbraucher konzipiert, die Haustiere halten und kommt für Schäden auf, die Dritten durch den tierischen Hausgenossen entstehen. Handelt es sich um eine unberechtigte Schadenersatzforderung, so hilft die Tierhalterhaftpflichtversicherung dem Versicherten bei der Abwehr der Ansprüche. Die Tierhalterhaftpflicht steht dabei nicht nur Hundebesitzern zur Verfügung sondern lässt sich, je nach gewähltem Anbieter und Tarif, auch auf andere Haustiere und Nutztiere ausdehnen.
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