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Strompreise könnten steigen da 300 Netzbetreiber vor OLG klagen

Kategorie: Strom

Knapp 300 Gas- und Stromnetzbetreiber haben beim Oberlandgericht (OLG) Düsseldorf eine Beschwerde wegen der Höhe der Netzgebühren eingereicht. Sollten sie mit ihren Forderungen erfolgreich sein droht privaten Stromkunden ein weiterer Anstieg der Strompreise, da viele Stromanbieter diese Kosten auf die Verbraucher weitergeben. Bereits am Donnerstag wird vor dem OLG über die Beschwerde verhandelt. Strompreise könnten steigen da 300 Netzbetreiber vor OLG klagen

Viele Stromanbieter erhöhen Strompreis ohnehin

Unabhängig von der jetzigen Entscheidung des OLG müssen viele Verbraucher ohnehin schon mehr für ihren Strom bezahlen. Allein in den Monaten März und April haben fast 200 Stromanbieter ihre Preise erhöht. Viele Versorger begründen die Strompreiserhöhung auch mit den Netzentgelten. Diese sind in der Vergangenheit gestiegen und auch schon auf die Endverbraucher umgelegt worden. Den Netzbetreibern gehen die bisherigen Erhöhungen der Durchleitungsgebühren allerdings nicht weit genug, sie fordern noch höhere Gebühren wegen Kostensteigerungen. Aufgrund der Energiewende müssen die deutschen Stromnetze ausgebaut werden, da Ökostrom aus dem Norden Deutschlands in den Süden transportiert werden muss, wo bisher viele Kernkraftwerke Atomstrom produzieren.

Strompreise könnten wegen höherer Löhne steigen

Die Netzbetreiber begründen ihre Forderung unter anderem damit, dass der Ausbau der Netze wegen höheren Löhnen im Baugewerbe teurer werde, als von der Netzagentur angenommen. Sollte das Gericht der Begründung der Netzbetreiber folgen könnten die Strompreise weiter steigen, da anzunehmen ist, dass die Stromanbieter die Netzkosten wie in der Vergangenheit auch in der Zukunft an die Verbraucher weitergeben werden. Ob die Steigerungen beim Strompreis jedoch gerechtfertigt sind ist umstritten, denn viele Stromversorger bieten viel günstiger Stromtarife an als die meist teuren Grundversorger - bei gleichen Netzgebühren. Bild: Nuclear von fihu, CC BY-SA 2.0 - bearbeitet von Tarifo.de.