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Gas vom Schornsteinfeger bringt nicht immer Glück

Kategorie: Gas

Stuttgart – Schornsteinfeger sollen Glück bringen. Dem baden-württembergischen Gasanbieter EnBW Gas GmbH allerdings nicht. Der Energieversorger zahlte Schornsteinfegern Prämien für die Akquise neuer Kunden. Angesichts zunehmender Kritik will das Unternehmen die Aktion erst einmal aussetzen.

Gastarife vom Schornsteinfeger


Der Berufsstand der Schornsteinfeger verfügt über etwas, was nur noch wenige von sich behaupten können, nämlich ein Monopol. Das sogenannte „Kehrmonopol“ der schwarz gekleideten Männer wird zwar im Jahr 2013 fallen – doch bis dahin haben die staatlich bestellten Bezirksschornsteinfeger keine Konkurrenz aus der privaten Wirtschaft zu fürchten.

Der Versuch der EnBW, diesen konkurrenzfreien Raum für den Vertrieb von Gastarifen zu nutzen, sorgte in den vergangenen Wochen für zunehmende Kritik. Nach Angaben der Stuttgarter Nachrichten erhielten rund 200 Stuttgarter Schornsteinfeger ein Angebot, wonach sie für ein erfolgreiches Beratungsgespräch, welches zum Vertragsabschluss führt, eine Provision in Höhe von 60 Euro bekommen. Die Schornsteinfegermeister-Stuttgart hielt das Angebot für „legal und legitim“. Schließlich müssten sich die Männer in Schwarz schon vor der Privatisierung um neue Einnahmequellen kümmern.

Der Unmut über den neuen Vertriebskanal der EnBW ließ nicht lange auf sich warten. So kritisierte der baden-württembergische Verbraucherminister Peter Hauk als auch Verbraucherschützer die Vermengung hoheitlicher und privater Beratungstätigkeit. Nun will die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie Ermittlungen wegen Verdacht auf Vorteilsnahme einleitet. Die EnBW hat daher angekündigt, die Marketingstrategie zunächst auszusetzen.

Glücksgas: mit Transparenz zum Erfolg


Die Münchner Schornsteinfeger haben übrigens auch einen Bezug zum Gasmarkt. Und zwar gründeten sie voriges Jahr mit Glücksgas ein eigenes Gasversorgungsunternehmen. Dabei haben sie mit goldgas einen erfahrenen Gasanbieter als Kooperationspartner an ihrer Seite. Wohl vor allem aufgrund der Transparenz haben Wettbewerbsbehörden und Verbraucherschützer gegen diese Form der Zusammenarbeit nichts einzuwenden.