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Böses Erwachen am Neujahrsmorgen

Kategorie: Finanzen

Verursachen Feuerwerkskörper Schäden an geparkten Fahrzeugen, dann ist nicht immer klar, ob Versicherungsschutz besteht. Grundsätzlich gilt, dass die Teilkaskoversicherung für Brand- und Explosionsschäden aufkommt, die durch Feuerwerkskörper am entsprechend versicherten PKW verursacht wurden. Innerhalb dieser Police sind sogar zu Bruch gegangene Scheiben mitversichert. Anders sieht es aus, wenn eine herabfallende Rakete eine Beule am Wagen hinterlässt. Hier erbringt nur die Vollkaskoversicherung Leistungen zur Reparatur von Blech und Lack. Der Versicherungsschutz besteht sogar dann, wenn der jeweilige Schaden mutwillig herbei geführt wurde, solange es sich bei dem Täter nicht um den Versicherten selber handelt.

Nach einer Information des Automobilclubs von Deutschland sind innerhalb der Vollkaskoversicherung allerdings Schäden ausgeschlossen, die durch sengende oder schmorende Gegenstände entstanden sind. Hierzu zählen auch Beschädigungen am Lack oder am Verdeck eines Cabrios, die durch einen glimmenden Feuerwerkskörper verursacht wurden. Der Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung setzt nämlich eine Beschädigung durch unmittelbare, mechanische Gewalt voraus. Insofern gilt, dass man sich nach der Feststellung entsprechender Schäden am Fahrzeug zunächst mit der Klärung der genauen Ursache beschäftigen sollte. Den besten Schutz für den Wagen bietet natürlich ein sicherer Abstellplatz in der Silvesternacht. Da es hierfür aber jetzt bereits zu spät ist, sollte das sichere Parken zu den guten Vorsätzen für 2010 zählen.