Aus zwei mach eins: Privathaftpflicht für Ehepaare
Kategorie: Finanzen
Eine private Haftpflichtversicherung schließt grundsätzlich den Versicherten selber und seinen Ehepartner in den Schutz ein. Sind vor der Hochzeit bereits beide Partner jeweils einzeln haftpflichtversichert, so stellt sich die Frage, welcher Vertrag fortgesetzt und welcher Vertrag aufgelöst wird. Ein guter Anlass, um die Kosten und die Leistungen beider Haftpflichtversicherungen miteinander zu vergleichen und sich dann für den besseren Vertrag zu entscheiden. Wenn man sich ohnehin mit dem Vergleich von Versicherungen und Tarifen beschäftigt, sollte man die Möglichkeit nutzen und per Internet herausfinden, ob unter Umständen der Abschluss einer ganz neuen Haftpflichtversicherung die beste Lösung sein kann. Da ohnehin einer der beiden vorhandenen Verträge gekündigt werden muss, kann man hier direkt einen Schritt weiter gehen, beide Verträge auflösen und einen besseren oder günstigeren neuen Vertrag abschließen.
Bei der privaten Haftpflichtversicherung sind grundsätzlich alle Familienangehörigen mitversichert, die in häuslicher Gemeinschaft leben. Dies gilt bei den meisten Versicherungen übrigens nicht nur für Ehepaare sondern auch für eheähnliche Gemeinschaften. So gelangen auch unverheiratete Paare, die zusammen leben, in den Genuss einer gemeinsamen Versicherung. Viele Gesellschaften bieten ihre gemeinsame Privathaftpflicht auch für gleichgeschlechtliche Paare an. Wer sich also für ein langfristig geplantes Zusammenleben entscheidet, der sollte die Möglichkeiten für gemeinsame Versicherungsverträge überprüfen. Entscheidet sich das Paar für die Beibehaltung eines vorhandenen Vertrages, so sollte nicht versäumt werden, die Versicherungsgesellschaft über den Partner zu informieren, um sicher zu stellen, dass er in den Versicherungsschutz aufgenommen wird.
Bei der privaten Haftpflichtversicherung sind grundsätzlich alle Familienangehörigen mitversichert, die in häuslicher Gemeinschaft leben. Dies gilt bei den meisten Versicherungen übrigens nicht nur für Ehepaare sondern auch für eheähnliche Gemeinschaften. So gelangen auch unverheiratete Paare, die zusammen leben, in den Genuss einer gemeinsamen Versicherung. Viele Gesellschaften bieten ihre gemeinsame Privathaftpflicht auch für gleichgeschlechtliche Paare an. Wer sich also für ein langfristig geplantes Zusammenleben entscheidet, der sollte die Möglichkeiten für gemeinsame Versicherungsverträge überprüfen. Entscheidet sich das Paar für die Beibehaltung eines vorhandenen Vertrages, so sollte nicht versäumt werden, die Versicherungsgesellschaft über den Partner zu informieren, um sicher zu stellen, dass er in den Versicherungsschutz aufgenommen wird.
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