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Ökostrom-Förderung: Verstößt das EEG gegen die Verfassung?

Kategorie: Strom

Ohne das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist der enorme Ausbau der regenerativen Energien wie Windkraft oder Photovoltaik in Deutschland nicht möglich. Durch die EEG-Umlage zahlen alle Stromverbraucher für die Ökostrom-Förderung, unabhängig davon, ob sie selbst Strom aus Erneuerbaren Energien oder Atomstrom beziehen. Die Universität Regensburg vergleicht die Umlage in einem Gutachten nun mit dem Kohlepfennig, was die Frage aufwirft, ob das EEG gegen die Verfassung verstößt? Ökostrom-Förderung: Verstößt das EEG gegen die Verfassung?

Textil- und Modeunternehmen wollen sich verklagen lassen

Das Bundesverfassungsgericht entschied 1994, dass der Kohlepfennig verfassungswidrig ist, da er die Allgemeinheit belaste. Diese habe jedoch keine Finanzierungsverantwortung hinsichtlich des Kohleabbaus in Deutschland. Die EEG-Umlage verteuerte den Strompreis im Jahr 2011 laut BDEW um 3,53 Cent je Kilowattstunde (kWh). Dem Gutachten zufolge wäre die EEG-Umlage eine Sonderabgabe, die mit dem Kohlepfennig verglichen werden könne. Die Studie der Rechstwissenschaftlichen Fakultät der Uni Regensburg ist vom Gesamtverbandes Textil und Mode in Auftrag gegeben worden. Deren Vizepräsident Rolf Königs sagte Welt Online, dass Textil und Modeunternehmen nun prüfen zukünftig keine EEG-Umlage mehr zu zahlen. Die Firmen wollen sich sogar verklagen lassen damit gerichtlich festgestellt werden kann, ob das EEG gegen die Verfassung verstößt.

12,5 Milliarden EEG-Umlage für 2012 erwartet

Die Bundesregierung hat das Ziel vorgegeben, dass bis 2020 mehr als 35 Prozent des Stroms aus regenerativen Quellen erzeugt werden soll. Dies ist nötig, um den Atomausstieg bewältigen zu können. Ohne das EEG ist die Energiewende nicht zu bewältigen. Die Kosten für die Umlage werden für 2012 auf 12,5 Milliarden Euro geschätzt. Diese müssen alle Stromverbraucher zahlen. 2002 und 2005 ist die Verfassungsmäßigkeit der Umlage bestätigt worden. Ob es nun infolge des Gutachtens zu einer neuen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit kommt ist unklar. Bild: Éoliennes - Plouarzel von traaf, CC BY-SA 2.0 - bearbeitet von Tarifo.de.