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Maingau Gasvertrag kündigen

Im jedem Fall das Maingau Kündigungsschreiben rechtzeitig einreichen
Im Normalfall ist jede Kündigung an festgelegte Kündigungszeiträume gebunden. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, die dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen. Eine Gaspreiserhöhung beispielsweise ist ein solcher Ausnahmefall. Sollte der Gasanbieter Maingau daher während der Vertragslaufzeit eine Preiserhöhung vornehmen, dann hat der Kunde das Recht, daraufhin ein Maingau Energie Kündigungsschreiben einzureichen und den Vertrag vorzeitig zu beenden. Dies muss innerhalb eines vertraglich festgesetzten Zeitraums geschehen, damit die Kündigung akzeptiert werden kann. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, so tritt automatisch die ursprüngliche Kündigungsfrist in Kraft, die im Vertrag festgehalten ist.

Im Kündigungsschreiben auf dem Grund für die Kündigung hinweisen
Bei einer vertraggerechten Kündigung muss nicht angegeben werden, was die genauen Gründe für den Anbieterwechsel sind. Hat der Gasanbieter Maingau allerdings die Gaspreise angehoben und der Kunde möchte Gebrauch von seinem Recht machen und bei Maingau kündigen, dann muss dies als Grund genannt werden. Ein Maingau Kündigunkschreiben sollte grundsätzlich als Einschreiben versandt und eine Einschreibebestätigung sollte angefordert werden. Damit die Kündigung vollzogen werden kann, sollten folgende Angaben gemacht werden: Vollständiger Name, Vertragsanschrift und die Kundennummer, ebenso die Zählernummer aktueller Zählerstand. Sobald das Einschreiben bei dem Maingau Gasanbieter eingegangen ist, wird einem Gasanbieterwechsel nichts mehr im Wege stehen.

MAINGAU Energie GmbH
Ringstraße 4 - 6
63179 Obertshausen