Privat- und Berufsrechtsschutz
Private Absicherung für Nichtselbstständige
Nichtselbstständige oder Selbstständige, die einen jährlichen Umsatz von weniger als 6.000 EUR erwirtschaften, können sich für den Privatbereich mit einer Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung absichern. Versicherungsunternehmen bieten den Privat- und Berufsrechtsschutz in einem Paket an.
Im Rahmen eines Privat- und Berufsrechtsschutzes gilt der Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und seinen ehelichen oder nichtehelichen Lebenspartner sowohl im privaten und als auch im beruflichen Bereich – vorausgesetzt, dass kein mitversichertes Mitglied selbstständig tätig ist. Gleichermaßen schließt der Schutz minderjährige und unverheiratete volljährige Kinder mit ein, wenn diese keine auf Dauer angelegte berufliche und bezahlte Tätigkeit ausüben.
Versicherungsschutz bei Streitigkeiten im privaten und beruflichen Bereich
Der Privat- und Berufsrechtsschutz umfasst unter Anderem:
Schadensersatzleistungen beispielsweise für Unfälle auf nicht gestreuten Gehwegen und daraus anfallenden Arztkosten, Krankenhauskosten oder für Schmerzensgeld. Im Rahmen des Arbeitsrechtsschutzes werden Schäden infolge einer Kündigung oder ausbleibender Lohn- oder Gehaltszahlungen abgedeckt. Das Vertrags- und Sachenrecht deckt Risiken im Zusammenhang mit Streitigkeiten aus Kauf-, Versicherungs-, Reise- oder Kreditverträgen ab.