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Privat- Verkehrs- und Berufsrechtsschutz

Begriffsbestimmung

Unter Rechtsschutz versteht man einen Vertrag zur Deckung der Kosten für gerichtliche und außergerichtliche Verhandlungen von Streitigkeiten in verschiedenen Bereichen des Privatlebens.
Die gängigste Kombination verschiedener Rechtsschutzbereiche ist der hier beschriebene Privat-, Verkehrs- und Berufsrechtsschutz. Dieser wird für Nichtselbstständige in §26 und für Selbstständige in §28 der allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. erläutert.
Unter Privatrechtsschutz versteht man die Kostenübernahme für alle Rechtstreitigkeiten, die sich im privaten Bereich ereignen können. Im Ausland beschränkt sich der Rechtsschutz allerdings auf die Stellung einer Strafkaution und die Kosten für einen Korrespondenzanwalt.
Verkehrsrecht bezeichnet alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Besitz und der Benutzung von Landfahrzeugen entstehen können. Luft- und Wasserfahrzeuge sind ausdrücklich nicht versichert.
Berufssrechtschutz bezeichnet alle Auseinandersetzungen, die sich aus dem Abschluss eines Arbeitsvertrages ergeben können.

Besonderheiten

Der Privat-, Verkehrs- und Berufsrechtsschutz für Selbstständige bezieht sich ausdrücklich nicht auf die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit. Hierfür ist der Firmenrechtsschutz maßgeblich.
Ohne Aussicht auf Erfolg und bei Vorsatz besteht nie Versicherungsschutz.