Schnell & einfach
Finde den günstigsten Tarif
Bis zu 900 € sparen

Pflegepflichtversicherung

Definition der Pflegepflichtversicherung

Bei der Pflegepflichtversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die sowohl alle Privat- als auch alle Kassenpatienten abschließen müssen. Sie dient der Unterstützung bei einer späteren Pflegebedürftigkeit und kann bei Bedarf durch private Zusatzversicherungen aufgestockt werden. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen des Arbeitnehmers, gezahlt werden 1,7%, maximal jedoch 3.562,50 Euro im Monat. Zusätzlich wird die Hälfte des Arbeitnehmerbeitrags vom Arbeitgeber eingezahlt.

Kostenübernahme

Die Pflegepflichtversicherung (PV) tritt nur dann in Kraft, wenn sich der Pflegebedürftige in Deutschland befindet. Entsprechend der Pflegestufe wird ein Pflegegeld gezahlt, die hauswirtschaftliche Versorgung wird ebenfalls gemäß der Pflegestufe 1-3 übernommen. Neben der häuslichen Pflege unterstützt die Pflegepflichtversicherung auch teilstationäre Unterbringung, bzw. Kurzzeitpflege, und die stationäre Pflege bis zu einem Maximalbetrag von 1.688 Euro. Damit die PV greifen kann, muss zunächst ein Pflegebedarf festgestellt werden. Zu diesem Zweck muss zunächst ein Arzt aufgesucht werden, der die Einstufung in die verschiedenen Pflegestufen vornimmt.