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Pflegezusatzversicherung

Gesetzliche Pflegeversicherung

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit soll die Pflegeversicherung als Sozialversicherung die Alterspflege in den einzelnen Stufen gewährleisten. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung, wie z. B. die Renten- oder Arbeitslosenversicherung.
Der Umfang der Leistungen wird nach dem SGB in drei Pflegestufen unterteilt. Nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit richtet sich die Höhe des Pflegegeldes. Die Stufen reichen von erheblicher Pflegebedürftigkeit über schwere bis hin zur schwersten Pflegebedürftigkeit. Ermittelt werden die einzelnen Stufen anhand des Zeitaufwandes der anfällt, um die Grundpflege der Person zu gewährleisten. Die gesetzliche Versicherung kann bei erheblichem Mehraufwand in der schwersten Pflegestufe weitere Leistungen gewähren.

Pflegezusatzversicherung

Im Rahmen der Eigenvorsorge kann man mit der Pflegezusatzversicherung die Leistungen abdecken, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht abgedeckt werden. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz bei Pflegebedürftigkeit. Ein Beitritt in eine Pflegezusatzversicherung ist jederzeit möglich, dies gilt auch für die Kündigung derselben gemäß der gesetzlichen Frist.