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Private Krankenversicherung

Begriffsklärung

Die private Krankenversicherung ist in Deutschland, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, privatrechtlich organisiert. Die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung ist eine freiwillige Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung und bietet im Vergleich ein meist umfangreicheres Leistungsspektrum. Im Unterschied zur gesetzlichen Versicherung kann der Privatversicherte dabei selbst entscheiden, welche Leistungen er wünscht. Der Zugang zur privaten Krankenversicherung steht allerdings nicht jedem offen. Um privat versichert zu werden, muss der Versicherungsnehmer bestimme Kriterien in Abhängigkeit zu Alter und Geschlecht, Krankengeschichte, Beruf und Einkommen erfüllen.

Untergrenze des Leistungsumfang

Die private Krankenversicherung, die vor allem für Beamte und junge Singles lohnend ist, sollte mindestens die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse bieten. Versichert sollten vor allem Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung, rezeptpflichtige Medikamente, Hilfs – und Heilmittel mit 25prozentigem Eigenanteil, Arzt- und Zahnarzthonorare sowie Kranken- und Krankenhaustageld sein. Das Manko der privaten Krankenversicherung sind die jährlich steigendenen Beiträge von durchschnittlich 5 Prozent.