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Privatärztliche Behandlung

Stationäre privatärztliche Behandlung

Die privatärztliche Krankenversicherung ist in Deutschland, im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung, privatrechtlich organisiert. Sie ersetzt gegen monatliche Beitragszahlungen Kosten, die dem Versicherungsnehmer durch Behandlung von Krankheiten oder Unfällen sowie durch Gesundheitsvorsorgemaßnahmen entstehen. Private Krankenversicherungen bieten einen zumeist größeren Leistungsumfang als die gesetzlichen Krankenkassen. Bei privatärztlicher Behandlung im ambulanten Bereich, zum Beispiel nach einem Arztbesuch, erhält der Versicherungsnehmer eine Rechnung direkt vom behandelnden Arzt. Der Versicherungsnehmer leitet diese an seine private Krankenversicherung weiter und erhält nach einer Kostenprüfung alle Auslagen, auch die für Medikamente, zurück.

Ambulante privatärztliche Behandlung

Im Fall einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus rechnet die behandelnde Klinik, anders als bei der stationären Behandlung in einer Praxis, die entstandenen Kosten direkt mit der privaten Krankenversicherung des Patienten ab. In der Regel genügt es hier, die Patientenansprüche gegenüber der Krankenversicherung mittels unterschriebener Krankenversicherungskarte an das jeweilige Krankenhaus abzutreten.