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Probeantrag

Probeantrag

Hierbei handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Antrag zur Annahmefähigkeit in eine private Kranken-, Lebens- oder Rentenversicherung. Während der Zeit des Probeantrages wird geprüft, ob beispielsweise ein eventueller Risikozuschlag nötig ist und welchen Tarif man dem Antragsteller hinsichtlich seiner individuellen Risiken anbieten kann. Rechtlich bedeutet dieser Probeantrag lediglich eine Anfrage. Mit Abgabe des Angebotes ist eine Nachmeldefrist beendet, in der eventuelle Verschlechterungen des Gesundheitszustandes dem Versicherer mitgeteilt werden müssen. Ein Probeantrag ist formell gleichzusetzen mit einem regulären Antrag. Wurde ein Probeantrag abgelehnt, muss man dies bei weiteren Anträgen meist nur dann angeben, wenn explizit danach gefragt wird. Das Verschweigen eines abgelehnten Probeantrags kann auch noch Jahre später zur Kündigung der Versicherung führen.

Vertrag

Nimmt der Versicherungsnehmer nach dem Probeantrag das unterbreitete Angebot an, kommt der Vertrag zustande und die damit verbundene Police wird ausgestellt. Aufgrund dieses Vertrages genießt der Versicherungsnehmer den vollen Versicherungsschutz zu den vereinbarten Konditionen.