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Pensionsgeschäfte

Definition Pensionsgeschäfte

Unter dem Begriff Pensionsgeschäfte wird ein bestimmter Bereich des An- und Verkaufs von Vermögensgegenständen wie Wertpapiere, Anleihen oder Forderungen bezeichnet. Im Unterschied zu anderen Geschäftsgebaren zeichnen sich die Pensionsgeschäfte vor allem durch eine abgeschlossene Rücknahmevereinbarung aus. Das Überlassen des Vermögens erfolgt also lediglich für einen bestimmten Zeitraum, nach dessen Verstreichen der Verkäufer wieder in den Besitz seiner Wertgegenstände kommt.

Bedeutung der Pensionsgeschäfte für die Finanzwirtschaft

Die Geschäftsform findet vor allem am offenen Finanzmarkt regelmäßigen Einsatz, also beim Handel der Banken und Finanzhäuser untereinander. Pensionsgeschäfte stellen somit ein wesentliches Instrument zur Regulierung des Finanzmarktes dar, wobei der Deutschen Bundesbank bei den meisten Geschäften eine besondere Rolle zukommt. In den allermeisten Pensionsgeschäften ist sie der Pensionsgeber, während der Pensionsnehmer eine Bank oder ein anderes Kredithaus der freien Wirtschaft darstellt. Die Rücknahmevereinbarung erfolgt dabei meist für einen Zeitraum nach wenigen Jahren.