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Höchstaufnahmealter

Das Höchstaufnahmealter

In einigen Bereichen ist es unumgänglich, Personen ab einem gewissen Alter keine Neuverträge mehr abschließen zu lassen, da das Risiko für den Versicherer mit zunehmendem Alter wächst. Dies kann mit dem maximalen Endalter verglichen werden, wie es im Finanzsektor gelegentlich zu finden ist. Einige Kreditunternehmen setzen Werte zwischen 65 und 80 Jahren als Endalter an.
Eine Beschränkung des Höchstaufnahmealters findet insbesondere im Gesundheitswesen statt. Bei privaten Krankenzusatz- und Krankenversicherungen kann also eine Begrenzung des Aufnahmealters erfolgen. Die Höhe der Altersgrenze kann von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren.

Ausnahmen

Möglich ist, dass das Höchstaufnahmealter nach einer positiven Gesundheitsprüfung oder durch eine Anpassung der Beiträge unberücksichtigt bleibt. Ebenso gibt es Gesellschaften, die auf diese freiwillige Einschränkung gänzlich verzichten. Diese Informationen sind normalerweise im Tarifwerk der Versicherer aufgeführt, können also oftmals bereits im Internet eingesehen oder heruntergeladen werden. Alternativ kann man sie auch telefonisch oder durch einen Ansprechpartner vor Ort erhalten.