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Holdinggesellschaft

Definition

Eine Holdinggesellschaft ist in einem Unternehmensverbund die Dachgesellschaft, die sich durch eine Kapitalbeteiligung an ihren Tochterunternehmen auszeichnet. Sie können auch in einem Konzernverhältnis zueinander stehen.
Die Obergesellschaft kann für verschiedene Gebiete zuständig sein, wie z.B. für unternehmensstrategische Aufgaben der Leitung, der Koordination und Kontrolle, sowie des Services (Management-Holding). In anderen Fällen übernimmt die Muttergesellschaft vor allem vermögensverwaltende Aufgaben (Finanzholding). Eine Holding ist keine eigene Rechtsform.

Vor- und Nachteile

Die Holdinggesellschaft kann Steuervorteile erringen, indem sie ihre Zentrale in ein Land mit günstigeren steuerlichen Gegebenheiten verlegt. Dadurch, dass die Tochtergesellschaften der Muttergesellschaft Gewinne zukommen lassen, unterliegen diese den vorteilhafteren Vorschriften des jeweiligen Landes. Außerdem kann der Fall einer kartellrechtlichen Beschränkung der Größe der Kapitalbeteiligung eines Unternehmens an einem anderen oft durch die Gründung einer Holdinggesellschaft umgangen werden. Es können auch Synergievorteile geschaffen werden. Nachteile liegen bei einem hohen Verwaltungsaufwand und der Möglichkeit des Auftretens von gegensätzlichen Interessen zwischen den Tochtergesellschaften und der Gesamtorganisation.