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Haarwild

Definition Haarwild

Unter dem Begriff Haarwild werden alle Formen von Wildtieren zusammengefasst, die über ein Fell verfügen. Tiere, die unter dem Sammelbegriff Haarwild zusammengefasst werden, sind beispielsweise Reh, Kaninchen oder Wildschwein. Dem Begriff gegenüber steht das Federwild, zu dem beispielsweise Truthahn oder Rebhuhn gezählt werden.

Haarwild in der Kaskoversicherung

Der Begriff Haarwild spielt vor allem in der KFZ-Versicherung eine wesentliche Rolle, wobei die meisten Versicherungsverträge die Möglichkeit bieten, im Rahmen einer Teilkaskoversicherung Schäden durch Haarwild mit oder ohne Selbstbeteiligung absichern zu lassen. Derartige Schäden entstehen im Regelfall durch Kollision des eigenen Fahrzeugs mit einem Wild, was im schlimmsten Fall sogar zu einem Totalschaden des Fahrzeugs führen kann. Wesentlich für die Leistungspflicht aus einem Teilkaskoversicherungvertrag ist es jedoch, dass der Unfall mit dem Haarwild nicht selbstverschuldet oder fahrlässig herbeigeführt wurde, da sonst allenfalls der Schaden durch die Vollkaskoversicherung beglichen werden könnte.