Haftungsumfang
Begriffsdefinition des Haftungsumfangs
Der Begriff des Haftungsumfangs bezeichnet den Umfang, in dem ein Haftpflichtversicherer für einen Schaden haftet. Der Haftpflichtversicherer hat in der Regel für einen Schaden einzutreten, wenn sein Versicherungsnehmer für den Schaden haftet. Die Frage, wann dies der Fall ist, ist im BGB bzw. in speziellen Gesetzen, etwa dem Straßenverkehrsgesetz, geregelt. In diesem Fall erstreckt sich der Haftungsumfang in der Regel auf alle Vermögensschäden, die durch den Schadensfall eingetreten sind. Der Haftpflichtversicherer prüft im Schadensfall zunächst, ob sein Versicherungsnehmer für den Schaden einzustehen hat. Ist dies gegeben, so ersetzt der Versicherer den Schaden im Rahmen des Versicherungsvertrages.
Haftungsbegrenzungen
Den Versicherer trifft keine Einstandspflicht, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt oder wenn die Schadenssumme über die vereinbarte Deckungssumme hinausgeht. Bei Kfz-Haftpflichtversicherungen erhält der Unfallgegner seinen Schaden von der Versicherung ersetzt. Diese kann jedoch bei Verletzung vertraglicher Obliegenheiten den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.