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Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Haus- oder Grundstückseigentümer sind zu erhöhter Sorgfalt verpflichtet

Eigentümer von Haus- und Grundbesitz sind gesetzlich zu einer besonderen Sorgfaltspflicht angehalten. Im Rahmen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht oder Instandhaltungspflicht ist der Eigentümer verpflichtet, sein Haus oder das unbebaute Grundstück in einem solchen Zustand zu halten, dass keinerlei Gefahr oder Schaden davon ausgeht. Ist das Eigentum oder Teile davon vermietet, muss der Eigentümer eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.

Schutz vor Forderungen Dritter infolge mangelhafter Verkehrssicherung

Kommen Dritte auf einem fremden Grundstück oder im Gebäude aufgrund mangelhafter Verkehrssicherung und Instandhaltung zu Schaden, haftet der Eigentümer mit seinem gesamten Vermögen. Solche Schäden können beispielsweise durch herabfallende Dachplatten, bröckelnder Putz oder kaputte Treppenstufen entstehen. Im Rahmen einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sind die Risiken und Folgen solcher Schäden und Ansprüche versichert. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung dient gleichzeitig als Rechtsschutzversicherung, die dann eintritt, wenn es zu Klagen vor Gericht kommt. Sie deckt die Kosten für einen eventuellen Prozess und den Rechtsbeistand.