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Hagelschaden

Definition Hagelschaden

Unter dem Begriff Hagelschaden werden in der Haftpflicht- sowie KFZ-Kaskoversicherung alle Sachschäden verstanden, die durch Hagelschlag oder vergleichbare Witterungserscheinungen wie Eisregen zustande kommen. Sollte ein Versicherungsnehmer einen Hagelschaden erleiden, ist dieser unverzüglich der Versicherung zu melden, damit diese zeitnah die entsprechende Witterungslage überprüfen kann und somit die Gewähr der Versicherungsleistung gesichert ist.

Der Hagelschaden in der Kaskoversicherung

Der Hagelschlag ist in jedem Fall im Teilkaskotarif jeder größeren deutschen Versicherung mit eingeschlossen. Hier fällt der Hagelschaden in den Bereich der so genannten Elementarschäden, also aller Schäden, die durch den Einfluss der Witterung entstanden sind und somit auch nicht durch den Versicherungsnehmer verhindert werden konnten. Fahrzeughalter, die nicht über eine Garage oder einen Carport verfügen, entscheiden sich in vielen Fällen für den Abschluss einer Teilkaskoversicherung, da sonst meist nur ein unzureichender Schutz des eigenen Fahrzeugs vor Elementarschäden wie Sturm oder Hagelschlag besteht.