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Haushaltshilfe

Definition

Eine Haushaltshilfe erfüllt alle Tätigkeiten, die in einem Haushalt anfallen, wie beispielsweise das Reinigen der Wohnung, das Betreuen von Kindern, das Zubereiten von Essen oder ähnlichem. Haushaltshilfen können aus Gründen der Lebensqualität privat finanziert eingestellt werden oder aus medizinischen Gründen, die rechtfertigen, dass eine Person ihren Haushalt nicht alleine selbstständig führen kann. In diesem Fall können die Kosten ganz oder zum Teil durch die zuständigen Versicherungskassen übernommen werden. Welche Versicherungskasse zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab.

Rechtliche Informationen

Eine Haushaltshilfe ist eine Sozialleistung, die in Deutschland von den Trägern der Sozialversicherung und den Sozialhilfeträgern übernommen werden kann. Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Haushaltshilfe aus medizinischen Gründen, die in Deutschland durch die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und durch die gesetzliche Pflegeversicherung als Bestandteil der Pflegesachleistung geregelt ist. Auch bei Schwangerschaft und in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung ist ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe aus medizinischen Gründen festgeschrieben.