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Haushaltsbegleitgesetz 1984

Was beinhaltet das Haushaltsbegleitgesetz 1984 für GKV?

Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung führt es zu einer erhöhten Beitragspflicht v. a. von Einmalzahlungen, wie z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Zudem kürzen die Krankenkassen das Krankengeld. Von diesem Betrag werden noch Arbeitnehmerbeitrag, gesetzliche Rentenversicherung und soziale Pflegeversicherung abgeführt. Den gleichen Betrag überweist die Krankenkasse dann noch einmal. Dadurch erhöht sich der Arbeitnehmeranteil für Kinderlose zwar, aber nun wird die Zeit des Krankengeldbezuges bei der Rentenversicherung wie Anrechnungszeiten gewertet. Nicht betroffen sind Personen, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie kinderlose Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind.

Was beinhaltet das Haushaltsbegleitgesetz 1984 für PKV?

Im Fall einer Erkrankung erhalten Privatversicherte weiterhin das volle Tagegeld. Dazu haben sie die Möglichkeit, die Beiträge zur Rentenversicherung innerhalb von drei Monaten ab Ende der Gehaltsfortzahlung selbst zu übernehmen. Allerdings sollte zuvor erfragt werden, ob sich dies lohnt. Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden weiterhin vom privaten Krankensicherungs-Verband übernommen.