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Eigenheimzulage

Begriffserklärung

Der Begriff Eigenheimzulage beschreibt eine Art staatlicher Subvention der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung selbstgenutzten Wohneigentums. Diese Subvention wurde gesetzlich erstmals mit dem “Eigenheimzulagengesetz” begründet, welches am 26. März 1997 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft trat. Mit dem “Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage” von 2004 wurde die Subvention allerdings endgültig gestrichen.

Details

Wurde eine Wohnung vor dem 1. Januar 2004 angeschafft oder gebaut, so konnten 5 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten durch staatliche Gelder finanziert werden. Hierbei wurde eine Obergrenze von 2.556 € für Neubauten und 2,5 % Förderung für Altbauten pro Jahr gesetzlich festgelegt. Im Zuge der allmählichen Abschaffung des Gesetzes galt allerdings ein geringerer Prozentsatz: Eine Wohnung, die zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 31. Dezember 2005 gekauft oder gebaut wurde, konnten lediglich 1 % der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten der Wohnung mit der Eigenheimzulage abdecken. Die Obergrenze pro Jahr wurde ebenfalls auf 1.278 € herabgesetzt.