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Erhöhung des Versicherungsschutzes

Erhöhung des Versicherungsschutzes allgemein

Die Erhöhung des Versicherungsschutzes beschreibt die Leistungssteigerung einer Versicherung. Diese Erhöhung kann automatisch geschehen, beispielsweise wenn eine Hausratsversicherung eine Erhöhung der Versicherungssumme vornimmt. Im Gegenzug kann sie die Prämie erhöhen, was in bestimmten Fällen das Recht zur außerordentlichen Kündigung zur Folge hat.

Erhöhung des Versicherungsschutzes in der GKV und in der PKV

Je nachdem, ob der Versicherte privat oder gesetzlich versichert ist, hat die Erhöhung des Versicherungsschutzes unterschiedliche Folgen:

Ist der Versicherungsnehmer gesetzlich versichert, ist er nach der Wahl eines Wahltarifs drei Jahre an die entsprechende Krankenkasse gebunden. Eine Beitragsanpassung berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung, unabhängig davon, ob eine Erhöhung des Versicherungsschutzes erfolgt oder nicht.

Ist der Versicherungsnehmer privat versichert, ist die Erhöhung des Versicherungsschutzes nur durch einen Tarifwechsel möglich; eine automatische Erhöhung ist nicht zulässig. Bei einem Tarifwechsel ist die Krankenversicherung berechtigt, den Gesundheitszustand des Versicherten erneut zu erfragen und entsprechende Krankheiten vom Versicherungsschutz auszuschließen oder einen Zusatzbeitrag zu fordern.