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Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit

Mit dem Begriff Erwerbsunfähigkeit wird der Zustand eines Arbeitnehmers bezeichnet, in Folge von Unfall, Invalidität oder einer längeren Krankheit nicht mehr in der Lage zu sein, seiner bislang ausgeübten Erwerbstätigkeit wie gewohnt nachgehen zu können. Hierbei muss die gesundheitliche Einschränkung bzw. Krankheit soweit Einfluss auf das tägliche Leben nehmen, dass der entsprechenden Person keinerlei berufliche Tätigkeit für mehr als drei Stunden täglich zugemutet werden kann. Es kann sich um die erlernte bzw. ausgeübte Tätigkeit sowie einen Beruf handeln, der mit einer geringeren Belastung einhergehen würde.

Unterschiede zur Berufsunfähigkeit

Von einer vorliegenden Erwerbsunfähigkeit ist der Begriff der Berufsunfähigkeit abzugrenzen, was auch Auswirkungen auf einen bestehenden Versicherungsschutz im entsprechenden Sektor haben kann. Bei der Berufsunfähigkeit wird davon ausgegangen, dass der Versicherte weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und zumindest noch Tätigkeiten mit einer geringeren Anstrengung ausüben kann. Ob Leistungen aus dem Versicherungsvertrag fällig werden hängt davon ab, ob der Versicherte Berufs- oder Erwerbsunfähig ist.