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Elementarereignisse

Art der Versicherung

Den Begriff Elementarereignisse findet man sowohl in der Gebäude- als auch im Bereich der Kfz-Versicherung. Im Falle der Kfz-Versicherung sind Elementarereignisse in der Fahrzeugteilversicherung versichert.

Umfang der Versicherung, welche Ereignisse gehören zu den Elementarereignissen

Es handelt sich bei Elementarereignissen um schwerwiegende, umweltbedingte Einflüsse. Dazu gehören Sturm, Hagel, Blitzschlag, Wildunfälle, Überschwemmung, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Schneerutsch, Hochwasser und Meteroitenabsturz. Unter Sturm versteht man eine wetterbedingte Luftbewegung mit mindestens Windstärke 8. Es ist dabei zu beachten, dass der Schaden direkt durch das Elementarereignis entstanden sein muss. Es ist also nur die unmittelbare Einwirkung der Gefahr auf das versicherte Objekt versichert. Das bedeutet im Besonderen bei der Kfz-Versicherung, dass ein Schaden, der in Folge eines Elementarereignisses und nicht unmittelbar durch das Elementarereignis selbst entsteht, nur mit einer Vollkaskoversicherung abgedeckt ist. In der Teilkaskoversicherung ist nur der Schaden durch das unmittelbare Ereignis versichert.