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Anschaffungskosten

Definition von Anschaffungskosten

Anschaffungskosten sind so genannte “historische Kosten” aus dem Rechnungswesen und in Deutschland durch das Handelsrecht gesetzlich geregelt. Sie ähneln den Herstellungskosten eines produzierenden Betriebes und fallen meistens für Immobilien oder zum Beispiel für Maschinen und Fahrzeuge an. Sie werden ohne die Umsatzsteuer berechnet und mit den Anschaffungsnebenkosten addiert. Letztere kommen beispielsweise durch Verpackungs- und Frachtkosten zustande oder durch den Zoll, Notare, Provisionen oder Gebühren bei Ämtern. Eventuelle Skonti oder Rabatte sind von den Anschaffungskosten natürlich wieder abzuziehen.

Nachträgliche Anschaffungskosten

Als Nachträgliche Anschaffungskosten gelten die Kosten, welche im Nachhinein für einen bestehenden Betrieb anfallen, um diesen weiterhin in einem funktionsfähigen Zustand zu halten. Das einfachste Beispiel hierfür ist die Instandhaltung eines Gebäudes oder eines Fahrzeugs, welche die Anschaffung eines Ersatzteils erfordert. Reparaturarbeiten hingegen fallen nicht unter die Anschaffungskosten. Auch die nachträglichen Anschaffungskosten müssen der so genannten “Herbeiführung der Betriebsbereitschaft dienen”.