Abschreibung lineare
Allgemeine Definition
Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten jeweils in gleichbleibenden Beträgen abgeschrieben. Der Abschreibungsbetrag errechnet sich, in dem die Kosten des Gutes durch die geplante Nutzungsdauer dividiert werden. Der Abschreibungsbetrag wird dann jeweils jährlich vom Restwert des Gutes abgezogen, bis zum Ende der Nutzungsdauer. Nach Ablauf der Nutzungsdauer hat das Gut dann einen bilanziellen Restwert von 0 Euro.
Lineare Abschreibung im Steuerrecht
Die Methode der linearen Abschreibung ist im deutschen Steuerrecht die Regelmethode, die Anwendung der linearen Abschreibung ist also stets erlaubt. Sie ist sowohl auf alle bewegliche als auch auf unbewegliche Vermögensgegenstände anwendbar. Im Steuerrecht wird die Nutzungsdauer nicht durch den Eigentümer des Gutes bestimmt, sondern durch die Behörden in Form von Tabellen bestimmt.
Von dem einmal bestimmten Abschreibungsbetrag darf nicht abgewichen werden. Allerdings gibt es eine Ausnahme für das Anschaffungsjahr, in dem anteilig zum Anschaffungszeitpunkt ein geringerer Abschreibungsbetrag gewählt werden darf.