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Absetzung für Abnutzung

Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung

Das Einkommensteuergesetz sieht für bestimmte Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe wie zum Beispiel Bergbauunternehmen, Steinbrüche oder auch Forstwirtschaften diesen Aufwandsposten vor, deren Höhe sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts berechnet.
Allgemein handelt sich es darum, jährlich einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen. Dies geschieht im Hiblick auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes.
Die sich daraus ergebende Wertminderung verringert maßgeblich das Einkommen, das versteuert werden muss.

Arten der Absetzung für Abnutzung

Man unterscheidet zwei verschiedene Formen der Absetzung für Abnutzung (AfA):
AfA in gleichen Jahresbeträgen (lineare Abschreibung) und AfA in fallenden Jahresbeträgen (degressive Abschreibung). Ihr Unterschied darin besteht, dass bei ersterer Form die Absetzung in konstant hohen Jahresbeträgen angesetzt, das heißt, gleichmäßig auf die Jahre der Nutzungsdauer aufgeteilt wird, während bei der degressiven Abschreibung vom Buchwert des Vorjahres in jedem Jahr erneut ein fester Prozentsatz abgezogen wird.